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2,1 (1902)
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625
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Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 625

können die Wachen auch in Nebenstrassen in der Nähe von bedeutendenVerkehrsadern oder verkehrsreichen Plätzen untergebracht werden.

Die Wachen selbst sollen möglichst zu ebener Erde gelegen sein,damit Schwerverletzte oder Bewusstlose ohne Schwierigkeit in dieselbengebracht werden können. Der Eingang sei sowohl von der Strasse alsvom Flur zu erreichen, da in einzelnen Fällen der eine, in anderen derandere Eingang besser zur Benutzung sich eignet. Wenn möglich sollder Flureingang in einen anderen Raum münden als der Strasseneingang,damit durch den Eingang von vorn ein Kranker hineingebracht werdenkann, während durch den Flureingang ein eben versorgter Patient dieWache verlässt.

Jede Rettungswache muss über mehrere Räume verfügen, vonwelchen einer als Verbandranm, einer als Warteraum und ein dritterals Aufenthaltsraum für den Arzt dient. Weiter vorauszusehen wäreferner ein Zimmer, in welchem Bewusstlose und auch Kranke oder Ver-unglückte, welche sonst der Erholung bedürfen, sich aufhalten können,ferner eine Stube für den Wärter. Das Zimmer des Arztes oder auchdie Wartestube kann gleichzeitig als Kanzlei benutzt werden. Vielfachmuss die Zahl der eben erwähnten Räume je nach den vorhandenen Mittelnoder auch je nach den gerade in dem gewünschten Hause zur Verfügungstehenden Räumen eingeschränkt werden. Erforderlich unter allen Um-ständen sind mindestens zwei Zimmer, wenn irgend angängig, drei. Sehrzweckmässig ist es natürlich, wenn die Krankenbeförderungsmittel gleichbei den Wachen bereit stehen, was allerdings, wenn eine grosse Zahlvon Wachen vorhanden, wie z. B. in Berlin, mit nicht geringen Schwierig-keiten und Kosten verbunden ist. Denn wenn bei jeder Wache zweibis drei Wagen mit den erforderlichen Pferden und Bedienungsmann-schaften vorhanden sind, so werden die Kosten hierfür unverhältniss-mässig grosse werden, da mit nicht viel Aufwendung mehr eine Kranken-transportstation mit sechs Wagen und Pferden und Bedienung errichtetwerden kann, welche dann von mehreren Wachen in Anspruch genommenwerden kann. Mit anderen Worten, die Einrichtung von zwei Stationen mitje drei Wagen kostet nicht ebenso viel als die Einrichtung von einerStation mit sechs Wagen. Es besteht daher ein grosser Unterschied auchin Bezug auf die Ausführung des Rettungsdienstes, wie oben dargelegt,zwischen Städten wie Wien und Budapest, wo eine einzige Oentral-station als Verband- und Tran Sportstätte vorhanden ist, also die Kranken-beförderungsmittel gleich bei der Station eingestellt sind, und einer Stadtwie in Berlin, welche über eine allerdings übergrosse Zahl von augen-blicklich 46 Stätten für erste ärztliche Hülfe verfügt.

An dieser Stelle sind die im vorigen Aufsatze von mir näher be-schriebenen Krankentransportstationen zu erwähnen, welche in einerStadt, welche mehrere Krankenhäuser hat, an verschiedenen Stellen vertheiltund mit einigen Mitteln zur ersten Hülfe ausgerüstet, auch als Rettungs-wachen benutzt werden können. Die Transportstationen müssen einegrössere Zahl von Wagen mit Kutschern und Begleitmannschaft und

Handbuch der Krankenversorgung u. Krankenpflege. IT. Bd. 40