Fürsorge auf dem Gebiete des Kettungswesens. 623
wenige Aerzte oder nur einen Arzt verfügen, welcher sogar ausser-halb der Anstalt stationirt ist, kann der Dienst in anderer Weisehergestellt werden, indem Aerzte aus der Umgebung des Kranken-hauses für den Aussendienst herangezogen werden, was heute durchFernsprecher oder bei kleineren Entfernungen durch Boten leicht ge-schehen kann.
In ähnlicher Weise sind auch die Polizeiwachen für den Dienst derersten Hülfe heranzuziehen. Auch hier sind besondere Räume alsRettungswachen herzurichten, da die Diensträume dieser AVachen sichnicht als Verbandstationen eignen. Hier wäre der Dienst so zu organi-siren, dass von den ausgebildeten Mannschaften der Polizei eine vor-läufige Versorgung ausgeführt und gleichzeitig für Herbeischaffung ärzt-licher Hülfe gesorgt wird. Dies kann, wenn die Wachen mit einerCentralstation in directer Verbindung sind, unschwer erreicht werden,und gleichfalls können die erforderlichen Beförderungsmittel durch Ver-mittelung der Polizeiwachen auf dem genannten Wege besorgt werden.Auch hier kann für einen ärztlichen Wachtdienst durch Vereinbarung mitden Aerzten des Ortes gesorgt werden.
Da nun in den einzelnen Städten die Lage der Krankenhäuser beideren Errichtung nach verschiedenen Grundsätzen und nach der überallverschiedenen Entwicklung des Gemeinwesens erfolgt ist, sind diesenicht überall so gelegen, dass sie dem Bedürfnisse, ärztliche Hülfe vonhier aus in möglichst gleich massiger Weise nach allen Richtungen zuentsenden, genügend entsprechen können. Da ferner die Polizei- und Feuer-wachen gleichfalls nicht immer zur Aufnahme von Rettungswachen ein-gerichtet sind, empfiehlt sich in solchen Fällen die Gründung eigenerRettungswachen, in welchen zunächst ärztlicher Dienst eingerichtetwerden muss. Die Grundsätze, nach welchen dies zu erfolgen hat, sindbereits dargelegt worden. Es sind, wie dies z. B. in München geschehen,die Verhandlungen mit den Aerzten bezüglich der Theilnahme an demUnternehmen und Einrichtung des Dienstes vollkommen zu regeln, bevordie weitere Oeffentlichkeit in Anspruch genommen wird. Dem betreffendenAerzteverein ist die Sorge für die Besetzung des Dienstes zu übertragen,wodurch auch eine Regelung von etwaigen Beschwerden auf collegialemWege ermöglicht, ist. Der abwechselnde collegiale Dienst kann auch wiein Leipzig hergestellt werden, indem die Aerzte Mitglieder der Rettungs-vereinigung selbst sind und sich am Dienste betheiligen. Die Leitungdes Gesammtdienstes auf einer Wache muss einem Arzte, Obmanne,unterstehen, welcher das Bindeglied zwischen den Aerzten und dem Vor-stande des Aerztevereins bildet.
Der Dienst der Aerzte an den Wachen muss so gehandhabt werden,dass stets mindestens ein Arzt auf der Wache vorhanden ist. In den-jenigen Städten, wo nur eine Centralstation, wie in Wien, Budapest,besteht, oder einige weniger grössere Stationen bestehen, wie in Paris,sind mehrere Aerzte beständig im Dienste, was in Städten mit zahl-