Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 621
Weise in denjenigen Fächern weiter auszubilden, für welche Scharfblick,schnelle Auffassungsgabe und Thatkraft hervorragend nothwendig er-scheinen. Wird ihnen diese Gelegenheit genommen oder beschränkt, soleidet ihre Fortbildung grossen Schaden, was wiederum für das Gemein-wesen von erheblichem Nachtheil ist. Die Fortbildung der Aerzte wird,wie oben hervorgehoben, gerade jetzt besonders gefördert. Bei An-stellung einiger weniger Aerzte an den Rettungswachen werden haupt-sächlich diese Gelegenheit für eine solche finden, während der grössereTheil der Aerzte grossen Schaden in seiner Berufsausübung erleidet.
Die Betheiligung aller sich zum Wachtdienst bereit erklärendenAerzte hat für das Publikum noch einen grossen Vortheil in Fällen vonEpidemien, für welche auch ein Dienst von Aerzten von ganz besondererWichtigkeit ist, welcher auch, wie die oben angeführten Verhältnisse ausfrüheren Epidemien beweisen, schon lange anerkannt wurde. Wennnämlich möglichst viele Aerzte in den einzelnen Stadttheilen sich amWachtdienst betheiligen, besonders diejenigen, welche die hygienischenA T erhältnisse der betreffenden Bezirke genau kennen, so wird hierdurchein grosser Nutzen für die öffentliche Gesundheit und damit lür dasAllgemeinwohl entstehen. Sind dagegen einige Aerzte fest angestellt,welche über einige Assistenten verfügen, so werden besonders letzterekaum solche Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse haben, welche fürzweckentsprechende Anordnung und Durchführung hygienischer Maass-regeln unentbehrlich sind.
So wird durch Schaffung eines Rettungswesens mit Dujourdienstaller sich bereit erklärenden Aerzte ein gut organisirter Sanitätsdienstfür die Bekämpfung von Epidemien hergestellt. Also auch aus diesemGrunde wird sich die Anstellung einiger weniger Aerzte für die Aus-übung des Rettungsdienstes nicht empfehlen.
Ausser diesen genannten ideellen Schädigungen, durch welche dieFortbildung der Aerzte beeinträchtigt wird, erwächst weiter dem ärzt-lichen Stande bei Nichtbetheiligung der Gesammtheit der Aerzte amRettungsdienst noch ein materieller Nachtheil, welcher für das Publikumnicht belanglos ist. Der Aerztestand hat heutzutage eine weit überden Rahmen der Behandlung des Einzelindividuums hinausgehende Auf-gabe. Ihm liegt die Verhütung der Entstehung von Krankheiten nichtnur bei einzelnen Personen, sondern auch bei deren engerer undweiterer Umgebung ob. Der ärztliche Stand hat einschneidenden Einflussauf die Gestaltung der öffentlichen Gesundheitspflege gewonnen und istdamit einer der wichtigsten Factoren für das öffentliche Leben geworden.Dieser hohen Aufgabe zu genügen, ist nur ein Stand in der Lage,welcher auch wirtschaftlich vollkommen auf der Höhe steht. Ist letz-teres nicht der Fall, so kann es leicht geschehen, dass Unlust an derBetheiligung an öffentlichen Aufgaben eintritt, indem die berechtigteSorge für die eigene Person oder Erhaltung der Familie so sehr in denVordergrund tritt, dass trotz Vorhandenseins der besten Absichtendiese nicht in genügendem Maasse zu Gunsten der Allgemeinheit be-