Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 613
Zeiten sich mit nöthigen Leinwand zu Pflastern und Bandagen und was sonst beyIhrer Kunst erfordert wird / versehen / in Pest-Zeiten gegen eine absonderlicheihnen zu zu ordnende Belohnung jedermänniglich Arm und Reich / der Ihm begehret /bey Tage und Nacht zu bedienen schuldig seyn / und dabenebst jederzeit ein oder zweytüchtige geschickte Gesellen anschaffen sollen / welche / nebst Ihnen die Bedienungder lnflcirten abwarten.
Heute, wo die Verkehrs- und ßetriebsverhältnisse gegen jene Zeiten,wo der Pest-Medicus oder Pest-Bai bierer noch mit einem weissen Stabein der Hand über die Strasse gehen musste, um A r orbeigehende vor An-näherung zu warnen, oder gegen 1831, zur Zeit der Cholera, sich zu einerschwindelnden Ausdehnung entwickelt haben, erscheint es nur natürlich,Vorsorgen für die Opfer zu treffen, welche „auf dem Schlachtlelde destäglichen Lebens" verunglücken oder plötzlich erkranken. Aber die Vor-bereitungen für diese Zwecke in älteren Zeiten müssen uns doch mitErstaunen erfüllen, besonders diejenigen, welche bei den ersten organi-sirten Rettungsanstalten der Welt in Amsterdam, ferner in Hamburg,Paris, London u. s. w. vorhanden waren. Damals bestand, wie auch inheutiger Zeit die Thatsache, dass zu bestimmten Zeiten, besonders wodie Aerzte ihre Krankenbesuche ausser dem Hause machten, Hülfe beiUnfällen schwer zu erreichen war. Besonders also für diese Zeiten er-schien es wünschenswerth, Einrichtungen zu besitzen, welche die An-wesenheit oder Hülfsbereitschaft von Personen sicherstellten.
Nächst den Aerzten, welche in einer bestimmten Art und Weise anbestimmten Plätzen einer Stadt stets zu finden sein müssten, sind fürdie Einrichtung des Rettungsdienstes die Krankenhäuser als die Stätten,in welchen von Alters her Hülfe, also auch erste Hülfe, zu erhalten ist.in Betracht zu ziehen. Ich habe bereits 1895 in einem Vortrage imVerein für innere Medicin hervorgehoben, dass eine gute Regelung desRettungswesns möglich sei, wenn besondere Rettungswachen in denKrankenhäusern untergebracht würden. Es ist nicht immer erforderlich,dass die Helfer sich im Rettungswagen an den bestellten Ort begeben,wie dies z. B. meistens bei den Rettungsgesellschaften in Oesterreich-Ungarn und auch in den Nordamerikanischen Städten der Fall ist. Wiedie Erfahrung lehrt, kommen zahlreiche Fälle in der Rettungspraxis vor,bei welchen sehr einfache Maassnahmen, z. B. Verordnungen bei Besuchenim Hause der Patienten nur erforderlich sind, wo also die Mitnahme vongrossen Verband- und Sanitätstaschen sich als entbehrlich herausstellt.Besonders gilt dies für die Städte, welche über eine grössere Zahl vonWachen verfügen, wie dies meistens in Norddeutschland der Fall ist, woalso der zur Unfallstelle gerufene Arzt nur kurze Strecken zurückzulegenhat, oder leicht eine passende Fahrgelegenheit findet, während in Wien,Budapest etc., welche nur eine Centralstation besitzen, der Arztmeistens grössere Strecken bis zur Stelle zrrücklegen muss, wo seineHülle erbeten wird, und daher einen Wagen benutzen muss, um mög-lichst schnell an seinen Bestimmungsort zu gelangen.
In den Orten, wo nur eine Station zur Verfügung des Publikums ist,