Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
610
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610 G. Meyer,

Wie erwähnt haben die Berufsgenossenschaften zum Theil auch Unter-richt in der ersten Hülfe für Angehörige der betreffenden Betriebe einge-richtet, um dort, wo nicht immer ärztliche Hülfe schnell erreichbar ist, eineerste Versorgung zur Abwendung grösserer Gefahren sicher zu stellen.

Nachdem die Vereine vom Rothen Kreuz in Deutschland, ver-anlasst durch die grossartigen Erfolge, welche die socialpolitische Gesetz-gebung für die erkrankten, verunglückten und invaliden Arbeiter gezeitigtsich mit den betreffenden Organen, den Berufsgenossenschaften einerseitsund den Landesversicherungsanstalten andererseits in Verbindung gesetzt,um dadurch neue Kräfte für ihre eigenen Zwecke zu gewinnen, wurdeeinige Zeit nach der Begründung der Unfallstationen in Berlin ein

Muster zu einem Vertrage zwischen den Organen der Berufs-genossenschaften und des Rothen Kreuzes, den Unterricht in

der ersten Hülfe betreffend"entworfen.

Einige Zeit später wurden dann

Gesichtspunkte für das Zusammenwirken der Berufsgenossen-schaften mit dem Rothen Kreuz" aufgestellt.

Die Organisation der Rothen Kreuzvereine in Deutschland ist in derGeschichte der Entwicklung der Krankenpflege von Dietrich ein-gehend dargelegt. Für das Rettungswesen ist der Grundsatz der Ver-eine wichtig, dass ihre Mitglieder durch eine kriegsvorbereitende Thätig-keit im Frieden stets in genügender Bereitschaft erhalten werdensollen. Diese Friedensthätigkeit ist jetzt mehr auf die Leistungder ersten Hülfe bei Einzel- oder auch grösseren Unglücksfällen,weiche sieh in den Betrieben und öffentlichem Verkehr ereignen, aus-gedehnt worden, während vorher die Wirksamkeit des Rothen Kreuzesin Friedenszeiten nach seiner Bestimmung besonders bei erheblichenNothständen, Katastrophen, Epidemien in Erscheinung getreten war.Die Erweiterung des Thätigkeitsfeldes des Rothen Kreuzes, ein Fort-schritt auf social-humanitärem Gebiete, ist für die Organisation desRettungswesens bedeutungsvoll geworden. Allerdings hatten in einzelnenStädten, wie wir noch sehen werden, dem Rothen Kreuz angehörendeVereine bereits vorher Einrichtungen für erste Hülfe bei Unfällen imFrieden geschaffen.

In einigen Städten hat man von dieser Stelle aus den zweck-mässigen Weg eingeschlagen, sich zuerst mit der Aerzteschaft über diefür die Einrichtung des Rettungswesens wichtigen Grundsätze zu ver-einigen. Aber leider ist dies nicht überall erfolgt, so dass an einigenOrten ein recht buntes Bild in Bezug auf die verfügbaren Einrichtungenvorhanden, welches für den Fernstehenden nicht immer leicht zu ent-wirren ist.

Die einzelnen zum Rothen Kreuz gehörigen Vereinigungen, welchein einer Anzahl von Städten Rettungsvorkehrungen getroffen haben, sinddie Sanitätskolonnen, die Orts- und die Frauenvereine. In Berlin sind