Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 605
sogleich nach dem Unfälle, um durch eine möglichst „intensive" Be-handlung die Unfallverletzten schnellstens wieder in den Besitz ihrer Er-werbsfähigkeit zu versetzen. So haben die Berufsgenossenschaften inDeutschland einige eigene Krankenhäuser und Unfallstationen errichtet,in welch' letzteren eine ambulatorische Behandlung der berufsgenossen-schaftlichen Unfallverletzten neben der Leistung der ersten Hülfe fürJedermann vorgenommen wird. Solche Stationen entstanden in Berlinund in Breslau, und da durch die Behandlung Unfallverletzter in denUnfallstationen Rentenersparnisse bewirkt worden sein sollten, so wurdedie Errichtung solcher Stationen nach gleichen Grundsätzen wie in Berlinfür andere Städte empfohlen.
Vielfach sind besonders von ärztlicher Seite, wie noch später aus-einander gesetzt werden wird, die guten Ergebnisse, welche durch dasHeilverfahren der Unfallstationen erzielt worden sein sollten, angezweifeltworden. Einen Beitrag hierzu liefern die in No. 1 des Jahrgangs 1901der „Berufsgenossenschaft" von der Section VI der Brauerei- undMälzerei-ßerufsgenossenschaft selbst veröffentlichten Zahlen, durch welchewiederum der Beweis für dieses gute Heilresultat geführt werden sollte.(Siehe Tabelle S. 606 u. 607.)
Da 1892 auf 1000 Arbeiter 17,63 und 1900 nur 8,66 pCt. ent-schädigungspflichtiger Unfälle bei der Section entfielen, so wird gemeint,dass diese Resultate „die Section dem intensiven Heilverfahren in denersten 13 Wochen und der unausgesetzten ärztlichen Oontrole der ver-letzten Personen, sowie dem Wirken der Berliner Unfallstationen, inwelchen nicht nur die Berliner Unfallverletzten, sondern auch einegrosse Zahl der ausserhalb Berlins Verunglückten Aufnahmefanden", verdankt.
Es zeigt sich bei Betrachtung der Tabelle ohne Weiteres, dass nichtallein in Berlin, sondern auch in den Provinzen die Zahl der entschä-digten Unfälle auf 1000 Arbeiter abgenommen hat, also auch da, wokeine Unfallstationen vorhanden sind. Ferner sind die Zahlen bereitsvor der 1894 in Berlin erfolgten Begründung der Unfallstationen zurück-gegangen, und zwar betrugen sie für
1892: 1893: 1894: 1895:
22,08 17,53 12,02 7,62
entschädigte Unfälle.
Während, wieMugdan sehr richtig hervorgehoben, von 1895 —1900in Berlin die Zahl der entschädigungspflichtigen Unfälle nur von 7,62auf 7,33 zurückging, beträgt diese Differenz in der Provinz von 13,71bis 9,11. Mugdan schliesst, „dass das von der Section VI der Brauerei-und Mälzerei-Berufsgenossenschaft geübte Verfahren, in jedem Falle dasHeilverfahren vor Beginn der 14. Woche nach Eintritt des Unfalls ab'zu übernehmen, keinen grossen financiellen Vortheil bringt". In ganzähnlicher Weise verhalten sieh die Zahlen in der letzten Spalte derZahlentafel, die die Zahl der entschädigungspflichtigen Unfälle von 1000gemeldeten angiebt. Während in Berlin die Zahl dieser von 1891 an