Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 608
im vorliegenden Falle handelt, so sind die genannten Möglichkeiten zurSchädigung des Kranken vorhanden. Je kleiner und anspruchsloser derNothverband ist, um so besser wird es für den Kranken sein, da, wenner in einem Spitale sofort wieder abgenommen werden muss, dies umso leichter und schonender bei einem kleinen Verbände geschehen kann.
Da wir also nur den ersten Verband benutzen sollen, um demPatienten die Möglichkeit zu gewähren, sich weiter zu begeben, also invielen Fällen ihn für die Weiterbeförderung geeignet zu machen, so istdem Transport in der ersten Hülfe mindestens die gleiche Wichtigkeitzuzuweisen wie dem ersten Verbände. Ich habe daher bereits 1895 inmeiner Arbeit „Rettungswesen" in der Real-Encyklopädie der gesammtenHeilkunde (Eulenburg) vorgeschlagen, den oben angeführten Satz um-zugestalten in „der erste Verband und erste Transport ent-scheiden das Schicksal des Verletzten". Welche Wichtigkeit demKrankentransportwesen in Oesterreich beigelegt wird, war bereits mehr-fach erwähnt. Es hat z. B. der österreichische Militärarzt Habart fürdie erste Hülfe auf dem Schlachtfelde, mit welcher ja die auf demSchlachtfelde des täglichen Lebens sich vollziehenden Unfälle in vielenStücken vergleichbar sind, den Satz aufgestellt. „Ich halte dafür, dassheutzutage nicht der erste Verband, sondern der erste Transport überdas Schicksal des Verwundeten entscheidet". Mein Schlussatz bildet eineVerbindung der beiden erwähnten Ansichten.
Es schliesst sich an diese Erörterungen die Frage nach der Aus-dehnung der ersten Hülfeleistung überhaupt an, deren Beantwortung sichaus den vorstehenden Darlegungen ohne Weiteres ergiebt, welche aberfür die noch, zu schildernde Einrichtung des Rettungswesens von Wichtig-keit ist. Die Samariter haben möglichst ihre Thätigkeit auf dieSorge für schleunige ärztliche Hilfe bei dem Patienten zu beschränken,sei es, dass der Arzt zum Kranken geholt werden muss, wenn es dievorhandenen Umstände erheischen, oder dass der Verunglückte zumArzt geschafft werden kann. Im Uebrigen verfahren sie, wie obendargelegt. Die ärztliche erste Hülfe hat, sei es, dass vorher eineVersorgung durch einen Samariter stattgefunden oder nicht, daraufzu beschränken, bei Verletzten vorläufige Verbände anzulegen oderbei plötzlich Erkrankten vorläufige Maassnahmen zur Lebensrettung oderErleichterung des Zustandes anzuordnen. Alle übrigen Maassnahmensind zu unterlassen, was aus den genannten Gründen sowohl im Inter-esse des Patienten liegt, welches in erster Linie Berücksichtigungerheischt, als auch im Interesse derjenigen gelegen ist, welche für dieLeistung der ersten Hülfe materiell aufzukommen haben. Aus dieseneben und oben genannten Gründen stellt die Leistung der ersten Hülfeein besonderes Gebiet der Heilkunde dar, deren Vertreter ein be-rechtigtes Interesse an der Organisation derselben haben. Es müssendaher alle Bestrebungen unterstützt werden, welche dahin zielen, beidem Rettungswesen in gleicher Weise alle Vortheile für den Patientenohne Schädigung der Aerzte zu berücksichtigen.