Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
602
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602 G. Meyer,

Chirurg diesen Satz nicht für die vorläufigen Verbände angewendet wissenwollen obwohl auch diese natürlich nach allen Regeln der Kunst ange-legt werden müssen, um welche es sich bei der ersten Hülfsleistunghandelt. Würde der erste vorläufige Verband in diesen Fällen entscheidendsein, so würde sich besonders in den zahlreichen Fällen, wo erste Ver-bände von nicht sachverständiger Seite angelegt werden, ein viel un-günstigeres Ergebniss zeigen, als es der Fall ist. Es ist der erste Ver-band, wie auch v. Bergmann in seinem Cursus im Aerzteverein derBerliner Rettungsgesellschaft auseinandersetzte, in möglichst einfacherWeise anzulegen, unter möglichster Beschränkung eingreifender Verfahren,indem die Wunde nur eben bedeckt wird, alle unnöthigen Handleistungendabei unterbleiben, keine unnöthigen Abspülungen mit reizenden Desin-ficientien vorgenommen werden, durch welche möglicherweise mit Blutge-rinnsel eben verstopfte Blutgefässe wieder eröffnet werden können, kurz so,dass in keiner Weise geschadet wird. Von diesem Standpunkte aus hat dererste vorläufige Verband, welcher gewöhnlich nach kurzerZeit wieder entferntwird, Wichtigkeit, welche darin gipfelt, möglichst wenig zu thun, währendbeim ersten endgültigen Verband alle Maassnahmenins Auge zu fassen sind,welche ein möglichst langes Liegenbleiben des Verbandes gestatten. Ausdiesem Grunde ist auch in den meisten Rettungsvereinigungen der Grund-satz festgelegt, die erste Hülfe auf die vorläufigen Verbände zu be-schränken und alles Uebrige der Weiterbehandlung im Krankenhause oderin der eigenen Behausung des Patienten zu überlassen.

Wird dieser Grundsatz nicht befolgt, so kann es geschehen, dassein Verletzter, wie dies in Berlin besonders vor einigen Jahren vorkam,an einem Tage mit mehreren Verbänden versehen wird. Dieskann sich ereignen, wenn z. B. sogleich an der ersten VerbandstelleNähte angelegt werden, welche an demselben Tage Avegen Nachblutungwieder entfernt werden müssen, um blutende Gefässe zu unterbinden.Ist dann sogar der erste Verband in Narkose angelegt worden, so kannzur Unterbindung nochmalige Narkose erforderlich werden. Solche Maass-nahmen schädigen sowohl den Patienten an sich, als auch noch durchdie Gefahr, dass bei jedem Verbandwechsel eine Infection der Wunde er-folgen kann.

Ferner erwachsen dem Patienten bezw. der Körperschaft, welcherer als Mitglied angehört, unnöthige Kosten, so dass die genanntenGründe darauf hinweisen, beim ersten vorläufigen Verbände nur die not-wendigsten Maassnahmen anzuwenden.

Schon hier zeigt sich, dass die Berliner Rettungsgesellschaft beiihrer Organisation einen richtigen Weg beschritten hat, für die Einrichtungder ersten Hülfe die Hospitäler heranzuziehen, wodurch häufigere Ver-bände eines Kranken vermieden werden. Denn wenn der Kranke vorherin einer Zwischenstation erst einen grossen complicirten Verband er-halten, welcher bald darauf wieder im Krankenhause, in welchem erweiter behandelt werden soll, schon aus dem Grunde entfernt werdenmuss, weil der Stationsarzt sehen muss, um welche Verletzung es sich