Fürsorge auf dem Gebiete des Ttettungswesens. 601
überfahren oder von einem Blutsturz befallen, so ist er schnell so zuverbinden oder zu lagern, dass er ohne Gefahr dahin gebracht werdenkann, wo seine endgültige oder weitere Behandlung erfolgen kann. Hatdie Verletzung im ersteren Falle Gliedmaassen des Oberkörpers betroffen,so kann sich der Verletzte meistens ohne Weiteres nach dem Notver-bände fortbegeben, falls nicht die mit der Verletzung häufig vergesell-schaftete Erschütterung des Gesammtorganismus, welche als Shok in Er-scheinung tritt, noch eine besondere Art der Beförderung im Kranken-wagen erheischt. Sind dagegen erhebliche Verletzungen an Theilen desUnterkörpers, welche an sich schon eine Fortbewegung beeinträchtigen,so muss für die Beförderung in entsprechender Weise gesorgt werden.Ausserdem sind hierfür noch andere individuelle Verhältnisse maass-gebend, da auch Verletzungen im Bereiche des Oberkörpers, der Brustoder des Rückens oft den Verunglückten verhindern können, sich selbstweiter zu begeben. Für alle diese Fälle ist Sorge zu tragen, dass derVerunglückte ohne Schaden für seine Gesundheit oder für den betreffen-den verletzten Körpertheil weiterkommt. Welche Schädigungen ihm unter-wegs drohen können, ist im vorigen Aufsatze dargelegt worden. Hatdie Erkrankung oder Verletzung in der Behausung des Patienten statt-gefunden, so hat nur vorläufige Behandlung so weit stattzufinden, dassder Kranke oder Verletzte weitere ärztliche Hülfe abwarten kann, fallsnicht Ueberführung in ein Krankenhaus nothwendig erscheint. Handeltes sich z. B. um eine stärkere Blutung an den oberen Gliedmaassen, soist bei der Nothhülfe für die Stillung dieser zu sorgen, bevor der Patientfortgebracht wird. Wenn er auch sich selbst fortbewegen kann, so wäreer doch ohne diese vorherige Hülfe nicht im Stande gewesen, sich zu ent-fernen, da unterwegs eine stärkere Blutung eintreten könnte. So wird auchin diesem Falle derPatient durch die geleistete Hülfe transportfähig gemacht.Es hat also in sehr vielen Fällen von erster Hülfe der Transporteine sehr erhebliche Bedeutung, da die Verunglückungen der ersten Gruppedie bei weitem grössere Zahl von Gelegenheiten zur Nachsuchung derHülfe bieten. Die Erschütterungen auf einem Transport können bei denverschiedenen im vorigen Aufsatze genannten Zuständen, zu welchennoch zahlreiche andere gezählt werden müssen, besondere Verschlimme-rungen hervorrufen. Aus diesem Grunde ist auch nicht immer nurdie Bedeutung des ersten Verbandes für die erste Hülfe zu betonen,wie dies in letzter Zeit geschehen ist. Die ersten Berichte der Ber-liner Unfallstationen begannen mit den Worten: „Der erste Verbandentscheidet das Schicksal des Verletzten," welche v. Volkmann einmalgeäussert hätte. Nun hat aber v. Volkmann an betreffender Stelle denAusdruck gebraucht: „Der erste Verband entscheidet das Schicksal desKranken und bestimmt den Gang des Wund Verlaufes." v. Volkmannspricht an der betreffenden Stelle über die Behandlung der complicirtenKnochenbrüche und meint natürlich, dass in diesen Fällen der erste end-gültige Verband so anzulegen ist, dass er weitgehendsten Anforderungender modernen Wundbehandlung entspricht. Wohl sicher hat aber der grosse