Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
600
Einzelbild herunterladen
 

000 G. Meyer,

Die Entfernung der Kleidungsstücke erfolgt in solchem Falle stets mittelstder Scheere, desgleichen das Abziehen der Schuhe oder Stiefel.

Wenn durch die Untersuchung mehrere Brüche vorgefunden werden, somuss bei dem eben angedeuteten Fixiren der Bruchtheile durch improvisirto Schienenjeder Brndltheil auf gleiche Weise gesichert, d. h. verbunden werden.

Beinbrüche sind häufig mit Zerreissungen, Quetschungen, Blutungen etc. derFleischtheile verbunden.

Namentlich ist dies der Fall, wenn Menschen während der Arbeit ihre Körper-theile mit grossen Maschinen in unvorsichtige Berührung gebracht haben und vondenselben erfasst worden sind.

In allen solchen Fällen ist speciell Alles zu berücksichtigen, was schon heiden Wunden und Blutungen erwähnt wurde.

Wien im März 1882. I. M.

Hier ist ausgesprochen, dass die Beförderung der Verletzten undVerunglückten die Hauptsache eines Rettungsdienstes bildet und daheran erster Stelle für die Unterweisung in der ersten Hülfe in Frage kommt.

Es ist bereits zu Beginn des AufsatzesKrankentransportwesen"die Bedeutung der Beförderung der Kranken für das Allgemeinwohl vomStandpunkte der öffentlichen Gesundheitspflege dargelegt worden. Fürdas Rettungswesen hat der Krankentransport ganz besonders grosseWichtigkeit, als hier die Person des Kranken mehr in den Vordergrundtritt, als beim Transport von ansteckenden Kranken, ja vielleicht alleindas Maassgebende für die Beförderung bildet, während im anderen Falleneben der Person des Kranken noch seine Umgebung und deren Schutzvor der Erkrankung zu berücksichtigen ist. Gleichzeitig ist das Rettungs-wesen ein besonderer Zweig der öffentlichen Krankenversorgung, so-dass durch Schaffung von Einrichtungen für den Rettungsdienst gleich-falls für die Allgemeinheit gesorgt wird.

Die Sorge für die Person des Kranken ist heute eine besondereAufgabe der Krankenpflege geworden, welche erst seit kurzer Zeit be-sonders durch die Bemühungen von v. Leyden genügend gewürdigtworden ist. Aus diesem Grunde ist als ein besonderer Vorzug derWiener Einrichtungen und der betreffenden A^orkehrungen in ganz Oester-reich-Ungarti hervorzuheben, dass dort von Anfang an das Hauptgewichtfür die Maassnahmen für die erste Hülfe auf sachgemässe Einrichtungeines Krankentransportwesens gelegt wurde. Die Leistung der erstenHülfe soll stets darin bestehen und weiterhin sich darauf beschränken,verunglückte oder plötzlich erkrankte Personen, welche sich im Augen-blick der eintretenden Gesundheitsstörung an einem Orte befinden, woeine Weiterbehandlung unmöglich ist, in einen Zustand zu versetzen, dasssie ohne Gefahr für ihr Befinden dahin gebracht werden oder sich selbstbegeben können, wo ihre weitere Versorgung statthaben kann. Könnensie dagegen an dem Orte ihrer Erkrankung oder Verunglückung ver-bleiben, so sind sie so zu versorgen, dass sie die Ankunft weiterer Hülfeabwarten können.

Einige Beispiele sollen dieses Verhäitniss näher erläutern. Verun-glückt ein Arbeiter in einer Arbeit, oder wird Jemand auf der Strasse