596 G. Meyer,
schauungen der Begründer selbst erkennen zu können. Es hcisst da-selbst:
Die Aufgabe der Gesellschaft
darf und kann keine andere sein, als, in vollster Erkenntniss der vielseitigen undschwierigen Pflichten des grossen Zukunft Werkes, Alles, was wir für das Gelingendesselben unternahmen, ohne jeden Rückhalt den Förderern und Gönnern desselbenöffentlich in Vortrag zu bringen.
Für die Alles- und Besser-Wisser, Zweifler oder Spötter erübrigt uns keine Zeit,und es fehlt uns auch an Laune, mit Männern zu streiten, welche selbst die uneigen-nützigsten und edelsten Bestrebungen in ihrem Entstehen zu ersticken gewöhnt sind,nur weil sie ihren bösen Zungen oder Federn ein moralisches „Halt!" zu gebietenausser Stande sind.
Die Ungeduldigen ersuchen wir zu bedenken, dass es wohl in keiner anderenStadt Europas so schwer fallen dürfte, eine neue menschenfreundliche Anstalt zuschaffen, als bei uns in Wien; die nöthigen Geldmittel hiefür zu sammeln und einegenügende Anzahl von Menschen zu linden, welche sich freiwillig ausdauernd derthätigen Mithilfe widmen und dafür einüben wollen, ist schon an sich eine riesen-hafte Aufgabe.
Wenn man aber den Grundstein zu einem Werke solcher Art zu legen denMuth hat, so ist man auch in jeder Beziehung verpflichtet, um die wärmsten Sym-pathien der ganzen Bevölkerung zu bitten. Niemand erscheint uns daher ein grössererGegner des Werkes, als die Gleichgültigen, und auch Jene, welche unsere guten Ab-sichten verkennen.
Unsere freiwillige Gesellschaft hat sich die Aufgabe gestellt, ferne jeder Selbst-sucht, den schweren täglichen Kampf zu wagen gegen die Elemente und das Un-glück, deren Wucht wir erst jüngst furchtbar empfunden haben.
In grossen und kleinen Gefahren und bei Unglücksfällen sollen unsere künftigenMitglieder zu jeder Stunde des Tages und der Nacht bereit sich finden zum Helfenund Retten.
Wenn eine kleine Schaar tapferer Männer für die ganze Bevölkerung einergrossen Stadt den Rettung bringenden Wachposten freiwillig antreten will, so gebührtihr unzweifelhaft die Achtung und Unterstützung Aller.
Zu welcher Stunde wir einer solchen Hülfe bedürftig sein werden, ist uns un-bekannt, gerade wie diese Minute ungeahnt war von jenen jetzt schon verwestenOpfern der fürchterlichen Decembernacht.
Bewacht und bewail'net wollen wir von nun an stets solchen oder ähnlichenEreignissen entgegentreten, und dies wird unsere Aufgabe sein!
Wien, im Jänner 1882.
Aus den ersten Satzungen der Gesellschaft sind folgende Abschnittebesonders hervorzuheben:
I. Abschnitt: Zweck der Gesellschaft.
§ 1. Um die schon bestehenden, ob von Seiten der k. k. Regierung, der Com-mune oder von Privaten organisirten Hülfeleistungen bei Feuergefahr und Wasser-gefahr Unglücksfällen aller Art (in den Gassen und Strassen, Fabriken, öffentlichenGebäuden, Belustigungsorten und auf Eisenbahnen) durch einen permanenten frei-willigen Dienst bei Tag und bei Nacht zu unterstützen und zu ergänzen, hat sich inWien eine freiwillige Rettungsgesellschaft gebildet.