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2. soll dadurch der Examinirte verpflichtet werden, seine Hülfe nur bis zurAnkunft des Arztes, und zwar in allen Fällen unentgeltlich zu leisten. Dar-auf wird der geprüfte Samariter durch Handschlag verpflichtet und dürfte geradediese Verpflichtung, welche zur allgemeinen Kenntniss gebracht wird, es verhinderndass der Name „Samariter" eigennützigen Zwecken diene. Vielmehr ist anzunehmendass jeder Samariter dafür sorgen werde, dass in allen Fällen die geeignete ärztlicheHülfe möglichst rasch herbei geholt werde. Sollte trotzdem einmal der Fall vor-kommen, dass ein Samariter-Zeugniss in der befürchteten Weise verwerthet würdeso würde solchem Missbrauch ganz leicht durch Entziehung des Certificates vonSeiten des Vereins-Vorstandes oder eventuell durch Veröffentlichung der Fälschuno-gesteuert werden können.
Ich kann daher durchaus nicht meine Zustimmung dazu geben, dass dieseSamariterprüfung, welche hier bereits von 50 Schülern und Schülerinnen in befriedi-gender Weise bestanden ist, in Zukunft wegfalle, weil gerade diese Prüfung die besteGarantie gegen den Missbrauch des Erlernten giebt, und bitte demnach den verehr-lichen Central-Ausschuss, es ruhig abwarten zu wollen, ob wirklich eine schwereSchädigung des öffentlichen Wohles oder des ärztlichen Standes daraus erwachsenwerde. Die Erfahrungen, welche man in England gemacht, beweisen das Gegentheil,wie Sie aus den beifolgenden Schriftstücken ersehen werden. Esmarch.
Herrn Esmarch's Antwort veranlasste den Central-Ausschuss in einer ausser-ordentlichen Sitzung vom 21. Juli c. nochmals über die Samariterschulen zu verhan-deln. Die historische Seite dieser Angelegenheit, die Uebernahme der Idee aus Eng-land, die Bedürfnissfrage für die erste Hülfe Verunglückter durch Laien in Berlinund in den Provinzen u. s. w. wurden nochmals einer eingehenden Besprechungunterzogen. Dieselbe endete in dem Beschluss, folgende Resolution im ärztlichenVereinsblatt zu veröffentlichen.
„Der Central-Ausschuss der Berliner ärztlichen Bezirksvereine hält es für seineunabweisbare Pflicht, hierdurch öffentlich zu erklären, dass er den Bestrebungen,welche in den Samariterschulen zum Ausdruck gelangen, entgegen treten muss. Dasssich ein allgemeines Bedürfniss zur Bereithaltung besonderer Vorkehrungen für plötz-liche Unglücksfälle in solcher Weise, wie dieses behauptet wird, thatsächlich fühlbargemacht hätte, muss durchaus in Abrede gestellt werden. Sollten jedoch unsereMedicinal-Einrichtungen in dieser Beziehung Mängel aufweisen, so dürfte diesengegenüber niemals auf dem eingeschlagenen Wege zweckmässige Abhülfe zu schaffensein. Die Idee, welche dem Samariterthum zu Grunde liegt, erscheint an sich schön;die Ausführung, die sie erfahren soll, ist jedoch eine verfehlte.
Gestützt auf unsere gemeinsame ärztliche Erfahrung können wir nur dringendwünschen, dass nicht eine auf falsche Bahnen geleitete Humanität, anstatt einererhofften Förderung des allgemeinen Wohles, eine höchst bedenkliche Schädigungdesselben herbeiführe."
Man ersieht aus diesen Ausführungen den scharfen Widerspruch derAerzte in Berlin gegen die Einführung der Samariterbewegung inDeutschland. Die in den letzten Jahren in vielen Städten des Keicheshervorgetretenen Bestrebungen zur Regelung des Rettungswesens führtendazu, dass im Jahre 1899 auf dem Deutschen Aerztetage in Dresdendie Berathung der Frage auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Die Er-örterung wurde auf den nächstjährigen Aerztetag in Freiburg verschoben,und hier wurden die vom Berichterstatter vorgeschlagenen Schluss-