586 G. Meyer,
würfe gegen den Samariterunterricht erhoben wurden, und die gleichenGründe gegen diese Bedenken geltend gemacht wurden.
Das beste Mittel zur Einrichtung von Samaritereursen besteht darinVereinigungen — wo sie nicht bereits bestehen — zu bilden, vonwelchen aus die sich bereit erklärenden Aerzte zur Ertheilung desUnterrichts aufgefordert werden. Die Begründung des „Deutschen Ver-eins für Volkshygiene" stellt nach dieser Richtung einen Fortschrittdar, da dieser Verein beabsichtigt, Curse über öffentliche und privateGesundheitspflege in allen Theilen des Reiches einzurichten. Die imletzten Winter von dem Verein veranstalteten Curse über häuslicheKrankenpflege betrafen auch die Unterweisung in der ersten Hülfe beiinnerlichen und äusserlichen Erkrankungen, welche ja untrennbar mitjeder Unterweisung über Krankenpflege vereinigt werden muss.
Obwohl es keinem Zweifel unterliegen kann, dass einzig und alleinAerzte einen solchen Unterricht zu ertheilen berufen sind, ist man ineinzelnen Vereinigungen von diesem allein richtigen Grundsatze abge-wichen, indem Laien den Unterricht übernahmen. Es soll nicht ge-leugnet werden, dass auch Nichtärzte grosse Routine in der Leistungerster Hülfe erlangen können, so dass sie auch, falls sie sonst über Rede-gewandtheit verfügen, ihre Kenntnisse Anderen mitzutheilen sich berufenfühlen. Niemals jedoch können Nichtärzte in das Wesen des Gebietesso eindringen, dass sie auch im Stande sein könnten, andere Laien aus-reichend zu unterweisen. Es gehört eben Kenntniss der medicinischenWissenschaft dazu, um genau zu ermessen, was bei einem solchenUnterricht den Hörern mitzutheilen, und was nicht zu geben ist. Nacheinem Leitfaden ohne Weiteres zu unterrichten, ist für einen Laien,welcher ja die Gründe der einzelne Handgriffe nicht kennt, ausge-schlossen, auch wenn der Betreffende selbst ein gut ausgebildeter Sama-riter ist und auch in manchen Fällen Hand angelegt hat. Es ist daherauch als Forderung in die Satzungen fast aller Vereinigungen, bei welchenSamariterunterricht ertheilt wird, aufgenommen, dass nur Aerzte alsLehrer für erste Hülfe vorhanden sein dürfen. Selbstverständlich istdies in denjenigen Körperschaften, welche ärztlicher Leitung unterstehen,und in welchen der Samariterunterricht einen Zweig der Thätigkeitdarstellt.
Wie oben bemerkt, ist der Grundsatz, dass Aerzte die berufenenLehrer in der ersten Hülfe für Laien sind, auch in der St. John's Arnbu-lance Association, dem Muster für das Deutsche Samariterwesen, aus-drücklich betont. Es hat daher der Deutsche Samaritcrbund in seinenSatzungen an erster Stelle diesem Grundsatze Ausdruck gegeben. Der Ge-danke der Errichtung eines Samariterbundes, d. h. einer Vereinigung allerim Frieden sich mit dem Rettungswesens und der ersten Hülfe befassen-den Vereinigungen war von Billroth ausgegangen. Mit ihm hatten sichBürgermeister Prix und Anton Loew-Wien vereinigt und einen vorbe-reitenden Ausschuss gewählt, in welchem ausgezeichnete Männer, wieKundrat, vertreten waren, um einen internationalen Samariterbund ins