Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
581
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Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 581

sich vollkommen ruhig verhalten und nicht durch unnütze Gespräche denaufgeregten Kranken noch mehr beunruhigen. Sie tragen ferner, besondersin engen Räumen, wie bereits in den alten oben erwähnten Verord-nungen hervorgehoben, zur Verschlechterung der Luft bei, was für Be-wusstlose von Bedeutung ist. Hier hat der Samariter die Aufgabe, bis zurAnkunft des Arztes besonnen zu verfahren und unnöthige Zuschauer zuentfernen; er hat sich genau zu erkundigen, wo der nächste Arzt oder eineRettungswache sich befindet, oder wo sonst ärztliche Hülfe bereit ist, undhat die Ueberführung des Kranken zu dem Arzte oder Wache oder die Herbei-holung des Arztes zum Kranken zu veranlassen. Ist eine Beförderung in dieWache oder Wohnung des Arztes zweckmässig, so hat er für diese allesErforderliche anzuordnen und auch den Transport zu begleiten, damitletzter nach den im vorigen Aufsatze gegebenen Regeln sachgemäss aus-geführt wird. Er hat selbst einzugreifen, um die Lagerung des Krankenoder verletzter Glieder herzustellen, und den Kranken mit oder ohneBahre mitzutragen. Im anderen Falle, wenn der Arzt an die Unfallstellegerufen wird, hat der Samariter in der Zwischenzeit für eine richtige Lage-rung des Kranken zu sorgen, zu veranlassen, dass der Patient aus demGetümmel des Strassen- oder Fabrikbetriebes entfernt wird, und sich um dieHerbeischaffung der notwendigen Beförderungsmittel zu bekümmern. Seinesonstige Thätigkeit beschränke sich darauf, bei drohender Lebensgefahr,welche durch starke Blutung oder Athemnoth bei Bewusstlosen bewirktwird, nach den ihm bekannt gegebenen Verfahren thätig einzugreifen.

Nach diesen Grundsätzen ist auch der Unterricht für die Samaritereinzurichten. Sie sollen niemals etwa so erzogen werden, dass sie sicheinbilden könnten, den Arzt zu ersetzen, sondern nur dazu, dass siedurch Vertrautmachung mit den Folgen der Gefahren, welche heute demMenschen durch den Verkehr auf den Strassen und dem Fabrikgetriebedrohen, umsichtig werden, und bei sich bietender Gelegenheit nicht ohneBesinnung dastehen, wie es sonst die meisten Menschen thun, welchegerade Zeugen eines Unglücksfalles sind. Diese erzählen bei solcher Ge-legenheit, dass sie einen Fall kennen, wo Jemand einen gleichen Unfallerlitten und nachher gestorben, was den Verletzten, wenn er bei Bewusst-sein ist, nur unnöthiger und schädlicher Weise aufregt. Noch schlimmerist es natürlich, wenn die Umgebung bei solchen Gelegenheiten die An-wendung von Volksmitteln, wie von Auflegen von Spinngeweben aufblutende Wunden zur Blutstillung oder von Bespülen der Wunden mitfrisch gelassenem Harn anräth, was den jetzigen Grundsätzen der Heil-kunde Hohn spricht.

Hiergegen hat. sich der Samariter mit Thatkraft zu wenden, und esist gar nicht leicht, auf offener Strasse, z. B. bei einem von einem epi-leptischen Anfall Betroffenen, zu verhüten, dass nicht weise sein wollendePersonen dem Kranken, anstatt zu veranlassen, dass er an irgend einenpassenden Ort heraus aus dem Getümmel des Strassenverkehrs geschafftwird, die krampfhaft zusammengezogenen Finger auseinander zu biegentrachten oder sonstige quälende Dinge mit ihm vornehmen.