Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
579
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Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 579

Die viel später von v. Bergmann in der Berliner Rettungsgesell-schaft abgehaltenen Curse liefern den Beweis, dass auch vor Medicinernein solcher Unterricht nicht unangebracht sein würde, besonders wennman erwägt, dass die Curse in der ersten Hülfe vor solchen Personenabgehalten werden sollen, welche, wie oben erwähnt, durch ihren Berufin der Lage sind, häufig mit verunglückten Personen in Berührung zukommen. Dass vor allen Dingen die Aerzte diejenigen sind, bei welchendieses zutrifft, bedarf keiner weiteren Erörterung. Wenn man, wie diesauch in Wien in Jahresberichten der Freiwilligen Rettungsgesellschaft,z. B. von 1891, geschieht, die erste Hülfe bei Verunglückten und plötz-lich Erkrankten als ein besonderes Studiengebiet auffasst, was unzweifel-haft richtig ist, so wird man auch sich dazu bekennen müssen, dass diesefür die studirenden Mediciner als ein besonderer Studienzweig einge-richtet werden muss. Dieses Gebiet kann nun bei verschiedener Ge-legenheit den Studenten der Medicin vorgetragen werden. Ich habebereits vorgeschlagen, in den ersten Semestern beim Unterricht in derAnatomie, ja sogar im ersten Semester beim Studium in der Osteologiedieses Gebiet mitzuunterrichten. Ferner würde vielleicht der Unter-richt in der topographischen Anatomie zur Anknüpfung von allgemeinenBemerkungen über erste Hülfe bei Verletzungen sehr geeignet sein. Diebetreffenden Vorlesungen würden sicherlich durch solche Hinweise anpraktischem Interesse gewinnen, und bereits in früher Zeit die Aufmerk-samkeit der Studenten auf den praktischen Werth des anscheinend nurtheoretischen Gegenstandes gelenkt werden. Ferner bietet sich eine guteGelegenheit zur Unterweisung von Studenten in. den Handleistungen derersten Hülfe in den Cursen über Verbandlehre, welche früher an be-sonderen Lederpuppen, jetzt, was als ein Fortschritt zu bezeichnen ist,an Menschen geübt werden. Auch dieser Unterricht kann an Lebendig-keit für die Zuhörer nur gewinnen, wenn die Verbände unter Zugrunde-legung von wirklich vorkommenden Fällen von Verunglückungen aus derPraxis des täglichen Lebens oder an den Kranken selbst angelegt werden.

Es ist dieser Unterricht nicht als ein Samariterunterricht vor Laienanzusehen, sondern viel mehr als ein integrirender ßcstandtheil desmediciniseben Studiums.

Da weiter die Leistung der ersten Hülfe zu den Verrichtungen desArztes gehört, für welche er in jedem Augenblick vorbereitet sein muss,so ist besonders auch aus diesem Grunde der Standpunkt, auf welchemdie Begründung der Berliner Rettungsgesellschaft erfolgte, als richtiganzuerkennen, allen Aerzten die Möglichkeit zur Theilnahme am Wacht-dienst zu gewähren. Und daher ist die Forderung, dass ein Gebiet,auf welchem scharfes logisches Denken und schneller Entschluss be-sondere Forderungen an den Arzt stellt, auch in besonderer Weise ge-lehrt werden muss, berechtigt. Der Besuch chirurgischer oder geburtshilf-licher Polikliniken wird unzweifelhaft viel zur Schulung der Theilnehmerin diesen Fächern beitragen. Auf dem Gebiete des Rettungswesensaber, bei welchem alle Specialfächer der Heilkunde in beinahe gleicher

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