Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 577
verein zu Kiel begründete. Die hochselige Kaiserin Augusta übernahmdas Protectorat über den Verein und nach ihrem Hinscheiden die KaiserinFriedrich, während Prinz Heinrich den Ehrenvorsitz führt. Esmarchgab die in der ersten Samariterschule gehaltenen Vorträge unter demNamen: „Die erste Hülfe bei plötzlichen Unglücksfällen, ein Leitfadenfür Samariterschulen in sechs Vorträgen" heraus. Dieses Buch hat, wiewohl kaum ein zweites volksthümlich geschriebenes Verbreitung ge-funden. Es ist jetzt in 15 Auflagen erschienen und in viele fremdeSprachen übersetzt worden. Ein Auszug aus dem Leitfaden wird alsKatechismus zur ersten Hülfe bei plötzlichen Unglücksfällen" jedem aus-gebildeten Samariter zur Wiederholung mitgegeben. Auch in Plakatformund auf Metall gedruckt erschien dieser und wurde in Werkstätten, anden Häfen, Badeanstalten, Brücken angeschlagen. Wie die St. John'sAmbulance Association in London begann auch der Samariterverein inKiel den Vertrieb von Lehrmitteln und Verbandkästen. Es wurden Wand-tafeln verfertigt und die für die erste Laienhülfe erforderlichen Gegen-stände in einem Kasten zusammengestellt. Ausserdem wurden auch„Samariterapotheken" hergestellt, deren kleinere Folgendes enthielt:200 g 3proc. Lysollösung, 10 g reines Lysol, 100 g Leinöl, Kalkwassermit Iproc. Thymol, 10 g Ammoniakflüssigkeit, 10 g Hoffmannstropfen,1 Rolle Sublimatwatte, 1 Stück Borlint, 1 Stück entfettete Watte, 1 Blech-dose mit Stückenzucker, 5 Tupfer aus Sublimatwatte, 5 grosse dreieckigeTücher, 4 Holzschienen, 1 Scheere, 5 Binden, 1 elastische Binde.1 Waschbecken, 1 Katechismus. In der grossen Apotheke sind diegleichen Mittel in vermehrter Gestalt vorgesehen.
Nach den Satzungen ist der Zweck des Vereins:
„§ 1. Der Samariterverein hat sich die Aufgabe gestellt, die Kenntnissvon der ersten Hilfe in plötzlichen Unglücksfällen unter Laien zu ver-breiten durch Errichtung von Samariterschulen.
Darunter wird verstanden die Ertheilung eines Unterrichts in denbis zur Ankunft des Arztes notwendigen Hülfeleistungen.
Für diese Hilfeleistungen werden in erster Linie in Aussicht ge-nommen die Angestellten aller Corporationen, privater oder staatlicherBehörden, Militärs und Seeleute, welche am häufigsten in die Lagekommen können, bei Unglücksfällen zugegen zu sein; es soll aber auchder Unterricht jedem Einzelnen Gelegenheit geben, diejenigen Kenntnissezu erwerben, durch welche er in oben angedeutetem Sinne sich seinenverunglückten Mitmenschen nützlich erweisen kann.
Der Verein wird zu diesem Zwecke suchen, geeignete Persönlich-keiten zu gewinnen, die den Unterricht im Samariterwesen ertheilen, undwird diesen zur Beschaffung der für den Unterricht nothwendigenSchriften, Bilder, Modelle und Verbandgegonstände nach Kräften behilf-lich sein.
Jedem Theilnehmer an einem Samaritercursus, welcher sämmtlicheVorlesungen gehört und an den Uebungen theilgenommen hat, steht esfrei, ein Examen abzulegen; wer dasselbe besteht, erhält ein Diplom,
Handbuch der Krankenversorgung u. Krankenpflege. II. Bd. 37