572 G. Meyer,
Adalbert Vincenz Zarda
der freyen Künste, Weltweisheit und Arzneywissenschaft Doktor
ausserordentlicher Lehrer an der k. k. uralten Karl Ferdinandischen
Universität zu PragKündiget seine Vorlesungen über die Rettungsmittel in plötzlichenLebensgefahren an, und ladet biezu Jedermann ohne Unterschied der Religiondes Standes und Geschlechts (mit der einzigen Ausnahme des Alters, wo überhauptdas 16. Jahr erfordert wird), besonders aber diejenigen, welche sich der SeelsorgeLandwirthschaft, und überhaupt dem Landleben widmen wollen, geziemend ein.Der grosse Bedarf ärztlicher Kenntnisse bey den oft und vielfältig sich ereig-nenden plötzlichen Lebensgefahren, und die Unmöglichkeit hiezu Aerzte, besondersauf dem münder bevölkerten flachen Lande zu bestimmen, bewogen seit geraumerZeit alle auf das Wohl der Menschheit genau wachende Staaten, hierüber öffentlicheVolksunterrichte zu verkündigen, bewogen in England und Holland ganze Gesell-schaften, sich blos zur Rettung in plötzliche Lebensgefahr gerathener Menschen zuvereinigen. Selbst der Allerhöchste k. k. Hof hat über mehrere Zweige diesesGegenstandes die wohlthätigsten Gesetze gegeben, dass beynahe nichts als die all-gemeine Verbreitung und genaue Erfüllung derselben zu wünschen übrig bleibet.Dieses zu bewerkstelligen, und das menschliche Leiden in etwas zu vermindern, habe. ich mich entschlossen, mit Erlaubniss eines Hohen Landesgubernicums im Karolinhierüber unentgeltlich öifentliche und praktische Vorlesungen zu geben; und zwarnach dem folgenden Plane.
I. Hauptabtheilung.Von den Todtscheinenden.
1. Von den todtscheinenden Neugebornen.
2. Von den erdrückten Kindern.
3. Von den Ertrunkenen.
4. Von den Erfrornen.
5. Von den Erhenkten oder Erwürgten.
6. Von den von Dünsten und Dämpfen Betäubten und Erstickten.
7. Von den vom Fall und Sturz Leblosen.
8. Von den vom Blitz Gerührten.
9. Von den in und ausser Krankheiten Leblosen.
II. Hauptabtheilung.
Von den in plötzliche Lebensgefahr Gerathenen.■ 1. Von den durch Gift Verletzten.
2. Von den durch Bisse der wüthigen Thiere Verletzten.
3. Von den durch Verbrennung Verletzten.
4. Von den an verschluckten Sachen Erstickten.
5. Von den mit Schlag- und Steckflüssen oder andern Hals- und Brustkrank-heiten Behafteten.
6. Von den mit Blutflüssen und andern starken Ausleerungen Behafteten.
7. Von den an Stockung nöthiger Ausleerungen Leidenden.
8. Von den von Schmerzen ergriffenen und an Krämpfen und ZuckungenLeidenden.
9. Vom frühen Begraben der Verstorbenen.
Am Schlüsse werden einige Verhaltungsregeln, wie man sich bey anwandelnderUnpässlichkeit, bey ansteckenden Krankheiten, als der Pest, bey Scharlach, Fleck-,