Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
560
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560 G. Meyer,

hierdurch in der Wohnung beschädigt oder verdorben worden ist, wird auf der Stellevergüttet werden."

„7. Das Wichtigste zur Rettung ist das augenblickliche Herbeyschaffen derRettungswerkzeuge und jener Arzneyen, welche die Wiederbelebung in jeder Art Un-glücksfall bewirken. Es werden zu diesem Behuf an mehreren Orten eigends verfer-tigte Nothkästen vorhanden seyn, die von Jedermann überall, wo es nöthig ist, leichthingetragen werden können, und worin alle Rettungswerkzeuge und Arzneyen, nebsteinem ausführlichen Unterricht, wie selbe zu gebrauchen seyen, enthalten sindund zwar:

In der Stadt 1. bei der Polizey-Oberdirection, 2. in der Officin des Polizey-Wundarztes auf dem hohen Markt, und in den Officinen der Wundärzte, 3. auf dorFreyung, 4. auf dem Kohlmarkt im kleinen Michaeierhaus, 5. in der Weihburggasse6. in der Wollzeile, 7. am rothen Thurm und am Kärntnerthor.

In den Vorstädten auf einem jeden Grunde bey dem Richter, und in der Woh-nung eines jeden Polizey-Bezirksdirectors.

Längst der Donau sind Nothkästen diesseits auf der Ladengestätte, in demneuen Baadhaus, bey den Weissgärbern, in dem Mauthhaus an der neuen Brücke;jenseits der Donau 1. bey dem Baadhaus am scharfen Eck, 2. in dem Baadhaus aufder unteren Holzgestätte, 3. im Wirthshaus beym Jägerhaus im Prater, 4. in demMauthhaus beym Tabor, 5. in dem ersten Wirthshaus in der Brigittenau, 6. bey derersten Aufseherhütte zwischen den Brücken; so wie dann auch in der Folge längstdem neuen Canal einige dieser Nothkästen vorhanden seyn, und die Orte sicherer Auf-bewahrung seiner Zeit werden bekannt gemacht werden."

„8. Diejenigen, bey welchen diese Nothkästen aufbewahret sind, haben dafürzu sorgen, dass sie an einem trockenen Ort aufbewahret, und auch in ihrer Abwesen-heit jeden Augenblick bey Tag und Nacht zum Gebrauch sogleich genommen odergeholet werden können."

„9. Der Stadtphysikus ist angewiesen, auf jene in der Stadt, die Bezirksärzteaber auf jene, die in ihren Bezirken vorhanden sind, die unmittelbare Aufsicht zutragen, und sind verhalten, monatlich wenigstens einmal nachzusehen, ob sie im ge-hörigen Stande seyen, worüber sie in ihren monatlichen Rapporten der ni. öst. Re-gierung Rapport abzustatten haben."

„10. Ebenso wird auch nach dem jedesmaligen Gebrauch des Nothkästen vondem die Aufsicht führenden Arzt oder Wundarzt dafür Sorge getragen werden, dassalles gereinigt, und in Ordnung gebracht, das Verbrauchte ersetzet, und das Verdor-bene repariret werde."

„11. Jährlich wird zweymal eine Hauptvisitation durch eine von dieser Landes-regierung eigends abzuordnende Commission gehalten werden, wo alle Werkzeugeund Arzeneyen eines jeden Nothkästen, so wie auch die übrigen Rettungswerkzeugewerden untersuchet, und die nöthigen Ersetzungen und Verbesserungen vorgenommenwerden. Bey dieser Gelegenheit werden auch Uebungen im Rettungsgeschäfte ange-stellet, und Versuche mit neuen Rettungsmitteln gemacht werden, damit sich dieseLandesstelle selbst von dem guten Fortgang und Bestand dieser wichtigen Anstaltüberzeuge."

„Hilfeleistung."„12. Sobald Jemand einen auf was immer für eine Art Verunglückten gewahrwird, ist es nun, so wie jedem dazu schon sein eigenes Gefühl antreibt, leicht zuHilfe zu eilen, und Hilfe herbeyzurufen, da oben schon alle jene Orte angezeigtworden, wo Hilfe zu suchen ist."