Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 535
sonders in der Gegend des Herzens eineWärme zu fühlen ist, auch die Gelenke nochbiegsam sind,
5. wenn aus einer geöffneten Ader noch Blut flieset, oder aufgetropfteskochendesWasser oder Blasenpflaster nicht ohne Wirkung sind.
Sehr anschaulich ist von gleicher Stelle auch die:
Anweisung
zur zweckmäsigen
Anwendung der Rettungsmittel
bei
Scheintodten, Verunglückten und sonst
plötzlich in Lebensgefahr Gerathenen,
nebst
dem Wissenswürdigsten über den Biss wüthender Thiere.
Herausgegeben
auf Veranlassung des
kurfürstlichen Ministeriums dos Innern
im Jahre 1824,
. durchgesehen und vormehrt im J. 1830.
Einleitung.
Die Gesundheit und das Leben der Menschen sind durch viele schädliche Ein-flüsse gefährdet, von denen zwar mehrere durch Vorsicht vermieden werden können,manche aber so plötzlich eintreten, und mit den Berufsgeschäften und der Lebensartderselben so innig verbunden sind, dass sie nicht immer verhütet werden können,und die Menschen in einen dem Tode ähnlichen Zustand, den Scheintod, versetzen,welcher bei mangelnder schnellen, zweckmässigen Hülfe in den wirklichen Todübergeht.
Bei so dringenden Lebensgefahren ist es Pflicht eines Jeden, nach Kräftenseinem Mitmenschen beizustehen, um ihn von dem Tode zu erretten. Der glücklicheErfolg dieser Bemühungen hängt jedoch sehr von der schleunigen und richtigenAnwendung wirksamer Mittel ab, um bis zum Herbeieilen eines Arztes oder Wund-arztes eine zweckmäsige Hülfe leisten zu können, wozu die nöthige Anleitung fürJedermann hierdurch ertheilt werden soll.
Erster Abschnitt.Von dem Scheintode.
A. Allgemeine Belehrungen und Maasregeln.§. 1. Kennzeichen des Todes.
§. 2. Allgemeine Maasregeln zur Wiederbelebung Scheintodter.§. 3. Hülfeleistungen, welche zur Wiederbelebungen bei allen oder doch denmeisten Scheintodten erforderlich sind.
B. Nähere Vorschriften über die einzelnen Rettungsmittel.§. 4. I. Luft-Einblasen.§. 5. IL Erwärmung des Scheintodten.§. 6. Mittel zur Anfachung des erlöschenden Lebens (Reitzmittel).
III. Reiben und Bürsten des Körpers.
IV. Reitz zum Brechen durch Kitzeln des Schlundes.V. Riech- und Niesemittel.