Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
536
Einzelbild herunterladen
 

536 G. Meyer,

VI. Einwirkung auf Gesicht und Gehör.VII. Besprengen mit kaltem Wasser (Tropf- und Spritzbad).VIII. Klystiere.IX. Kalte -Kopfbegiesungen.X. Blasenziehende Mittel.XI. Elektrizität und Galvanismus.XII. Sonstige starke Reitzmittel.§. 7. Der ärztlichen Abordnung vorbehaltene Mittel.§. 8. Vorsicht und Abwechselung bei den Belebungs-Versuchen.§. 9. Fortsetzung des Rettungsgeschäftes.§. 10. Erste Behandlung des Wiederbelebton.§. 11. Verfahren bei der Erfolglosigkeit der Wiederbelebungs-Versuche.

Zweyter Abschnitt.

Besondere Vorschriften für die Behandlung einzelner Arten des Scheintodes

und der Unglücksfälle.

§. 12. Behandlung Ohnmächtiger.

§. 13. Behandlung Lebloser durch Fall oder Sturz.

§. 14. Behandlung Fallsüchtiger (Epileptischer).

§. 15. Behandlung scheintodter Betrunkener.

§. 16. Behandlung Schlagflüssiger.

§. 17. Behandlung vom Blitze Getroffener.

§. 18. Behandlung Erfrorner.

§. 19. Behandlung Ertrunkener.

§. 20. Behandlung Erhängter oder Erwürgter.

§. 21. Behandlung der durch Dunst Erstickten.

§. 22. Benehmen bei der Erstickungsgefahr durch verschluckte Sachen.

§. 23. Verfahren bei Verbrennungen.

§. 24. Behandlung heftiger Blutungen.

§. 25. Anzeigen einer Vergiftung.

§. 26. Behandlung der an Gift Leidenden überhaupt.

§. 27. Verfahren rücksichtlich der einzelnen Gift-Arten.

§. 28. Fortsetzung.

§. 29. Behandlung der durch starke Säuren und Laugensalze Beschädigten.

§. 30. Behandlung scheintodt neugeborener Kinder.

Aus diesen behördlichen Bestimmungen offenbart sich der Geist undder Fortschritt der Humanität und Wissenschaft in den damaligen Zeiten.Gerade die Preussische Verordnung steht noch unter dem frischen Eindruck,welcher durch die von Holland ausgegangenen ersten organisirten Rettungs-gesellschaften der Welt hervorgerufen war. Von jener Zeit, dem Ende des18. Jahrhunderts, an datirt ein gewaltiger Umschwung auf dem Gebietedes Rettungswesens, welcher sich ausser in in zahlreichen Städten vor-genommenen Einrichtungen und Veranstaltungen in einer Fülle vonSchriften kundgiebt. Da von diesen aber nur wenig bekannt gewordenund der Neuzeit überkommen ist, ist diese Glanzperiode des Rettungs-wesens der Vergessenheit anheimgefallen. Und doch muss sie dieser ent-rissen werden, um zu zeigen, dass Vieles, was heute als neu und ur-