Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
527
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Fürsorge auf dem Gebiete des Bettungswesens. 5*27

Völlig erstarrte, leblossoheinende Personen, werden auf folgende Art in denmeisten Fällen gerettet.

1. Man hüte sich, den erfrornen Körper in ein warmes Gemach oder Bette zubringen. Dieses würde ihn ohne Hülfe tödten. Vielmehr legt man ihn an einemlialten Orte in den Schnee, und bedeckt ihn damit gantz dicke, dergestallt, dass nurder Mund und die Nasen-Löcher offen bleiben. Der Schnee wird überall fest ange-drücket; und wenn an diesem oder jenem Theile der Schnee zu schmelzen anfanget,so leget man frischen Schnee auf.

2. Traget sich der Zufall in einer trockenen Kälte zu, da kein Schnee lieget;so mache man leinene, zwey- bis dreyfach zusammengelegte Tücher, in eiskaltemWasser, worinn zerstossenes oder geschabtes Eis geworfen worden, sehr nass, undhülle damit den gantzen Körper so ein, wie es in der vorhergehenden Nummer be-schrieben worden, trage auch Sorge, dass, wenn ein Fleck trockener, als die übrigenzu werden scheinet, die Stelle sogleich mit frischen Tüchern umhüllet werde. Dassman die Tücher, wenn auch keine Würkung gemercket wird, öfters von neuen ein-tauchen müsse, vorstehet sich von selbst.

3. Mit beyderley in den vorstehenden Nummern angerathenen Mitteln fähretman, nach Beschaffenheit der Umstände, fort, bis der Erstarrete völlige Merckmahledes Lebens von sich giebet.

4. Hat man es so weit gebracht; so trockne man ihn mit gewärmten Tüchern,und bringe ihn in ein gewärmtes Bette. Doch muss dieses in einem kalten Gemachestehen. Man gebe ihm auch, sobald er vermögend ist zu schlucken, allmählig eineSchale Thee, welcher mit wenigem Weine, oder etwas Essig vermischet ist.

5. Erfrorne Personen, wenn sie sich schon erhohlet haben, sind noch immereinem Schlag-Flusse, oder anderen übelen Zufällen ausgesetzet. Um dieses zu ver-hüten, muss man, während der ersten Hülfs-Leistung, einenWund-Artzt herbeyschaffen,damit nach der Erhohlung bald eine Ader geöffnet worden könne. Auch ist alsdannein Pulver sehr würksam, welches bestehet aus

Gereinigtem Salpeter,Vitriolisirtem Weinstein,oder an dessen Stelle,Diaphoretischen Antimonio.

von jedem 8. Gran.Campher 1. Gran.Hiervon kan man dem Krancken, wenn er anfanget sich zu erholen, alle drey Stundenetwa eine Messer-Spitze voll geben.

6. Im Fortgange der Besserung wird der Krancke mit Suppen und leichtenSpeisen gepfieget, auch kan das Gemach, wo er lieget, nach und nach erwärmetwerden.

7. Sollte nach der Erhohlung noch-ein einzelnes Glied fühllos bleiben: so wirdes so lange mit Schnee oder genetzten Tüchern, nach der/Vorschrift No. 1 und 2 be-deckt, bis die Empfindung wieder kommt.

8. Allen weiteren Rath suche man bey dem Artzte, weicherauch die eigentlicheNach-Cur besorgen wird.

Anmerkung.Wer sich der Kälte aussetzen muss, wird aufs dringendste gewarnt, sich hitzigerGeträncke, besonders desBranndteweins zu enthalten. Sonst setzt er sich der Gefahraus, von einer unüberwindlichen Neigung zum Schlafe überfallen zu werden, und als-denn im Schlafe umzukommen. Sicherer ist es, wenn dergleichen Personen warmesüberall zu habendes Bier mit etwas Ingwer zur Erwärmung zu sich nehmen.