Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 525
bequemes Lager ausgestrecket und so geleget, dass der Kopf und die Brust aufrechtliegen und nicht gepresset werden. Hierauf, oder wenn die Fortbringung sich ver-zögert, noch eher, löset man zuerst die Kleidungsstücke, wodurch die Bewegung derinnern Theile gehindert werden kan, als: das Halsband, die engen Kleidungsstückeauf der Brust und dem Unterleibe, Strumpf-Bänder, Handknöpfe u. s. w., und ent-kleidet ihn dann völlig.
3. Ist ein Wundartzt bey der Hand; so wird er bedacht sein, eiligst die grosseAder am Halse (Drossel-Ader) zu öfnen, jedoch, wenn Blut erfolget, sich hüten, dassdessen nicht zu viel verlohren gehe. In diesem Falle ist Anfangs eine zu reichlicheAderlasse schädlich; besser ist es, sie im Verfolg der Cur noch einmahl zu wiederholen.
4. Fliesset das Blut nicht; so wird der ganze Cörper, vornehmlich aber derHals und das Gesicht, mit warmen Tüchern, welche auch wohl mit warmem Essigangefeuchtet werden können, gerieben. Auch können Servietten in warmes mit Essiggemischtes Wasser eingetaucht, wohl ausgewunden, und um den Kopf und Hals ge-schlagen werden. Die Hände, Füsse und den Rückgrad reibe man mit Tüchern oderBürsten, so wie oben bey dem ersten Abschnitt No. 2 vorgeschrieben worden.
5. Das Einblasen in die Lunge, imgleichen Tobaks-Clystire sind hier höchst-nöthig. Wie mit beydem verfahren werde, ist in dem ersten Abschnitt No. 4 und 5gelehret.
6. Man kan dem Kranken wohlriechende starke Spiritus unter die Nasehalten. Hingegen wäre es in diesem Falle schädlich, ihm diejenigen reitzendenMittel, welche in dem ersten Abschnitte No. 6 beschrieben worden, in die Nase zublasen. Das muss gäntzlich unterlassen werden.
7. Wenn dann der Krancke Merckmahle des Lebens von sich giebet; so mussman ihm etwas warmen Thee, mit Citronen-Saft, oder Essig, oder wenigem Weinvermischt, jedoch nur nach und nach, und in geringer Menge, einzuflössen be-mühet seyn.
8. Ohne alles Bedenken kan ihm auch ein Clystir von Milch oder Habergrütz-Schleim, mit wenigem Salze, gegeben werden.
9. Die weiteren Genesungs-Mittel zu verordnen, überlasse man dem Artzte,welcher beurtheilen wird, ob eine wiederhohlte Aderlasse nöthig oder nützlich sey,auch Anweisung geben wird, was dem Kranken zur Erquickung gereichet werden darf.
Dritter Abschnitt.
Von Hülfs-Mitteln für Personen, welche von schädlichen Dämpfen
betäubet oder ersticket sind.
Man hat viele Beyspiele, dass gewisse schädliche Dünste den Menschen allesBewusstseyns berauben, auch wohl gäntzlich ersticken können. Dergleichen Dünstesind, unter andern, in seit langer Zeit nicht eröfneten Gewölben, in tiefen Kellern,in Kellern, worinnen eine Menge gährendes Bier oder junger Wein, auch wohlBrandtwein lieget. Dahin gehöret auch der Kohlen-Dampf. Dampf von Oehl- oderTrahn-Lampen, der Dampf vom Ofen, besonders, wenn er mit Rinde oder Gerber-Lohe geheitzet wird.
Einige von diesen Dünsten betäuben nur. Man erkennet es daran, dass derMensch zwar ohne Lebens-Zeicheu lieget, jedoch noch einiger Athem zu merken ist.Die Betäubung ist der erste Grad des Erstickens.
Andere ersticken gäntzlich. Da ist der Mensch völlig einem Todten gleich,schöpft nicht mehr Athem, bleibet ohne Gefühl, wenn man ihn gleich rüttelt,brennet u. s. w. und hat mehrentheils den Mund gesperret. Doch pfleget einschleimigter zäher Schaum davor zu liegen.