Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
359
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359 v. KNEBEL

gerer Zeit schrieb Ihnen Herr von Varnhagen, daß Sie sich gegendas Polizei-Ministerium zum Umdruck der Ihnen annotirten Stellenerbieten sollten. Ich kann Ihnen aus guter Quelle sagen, daß alsdanndie Erlaubniß erfolgen würde. Da es hier nur darauf ankommt, eineForm zu erfüllen, indem Sie ein dermaßen mit Cartons versehenesExemplar einreichen, so würden alle andern Bemerkungen, die Siesonst über die Unausführbarkeit dieses Vorschlags machen könnten,von selbst in den Hintergrund treten, worüber deutlicher mich zuäußern, mir die Gränzen eines Briefes verbieten. Ohne diesen Schrittvon Ihrer Seite, kann auch Herr Minister von Altenstein nichts thun.Die Herausgeber des Knebeischen Nachlasses durften aber ihrer-seits jene Stellen nicht vorher tilgen, da sie zur Charakteristik desalten Knebel nothwendig gehören, und diese vollständig hervortretenzu lassen, die erste Pflicht bei der Herausgabe eines Nachlasses ist.Die noch bei mir vorhandenen Manuskripte Knebels werde ichIhnen, als den Eigenthümern derselben, nächstens zu beliebiger Dis-position zurückgehen lassen, sobald ich nur Zeit finden kann, dienoch sehr bedeutenden Papierstöße versendbar einzupacken . . .

Der Knebel erlebt jetzt sehr viel günstige Beurtheilungen; mirsind seit kurzem deren sechs zu Gesicht gekommen."

Der Verleger hat von dem Rate Mundts keinen Gebrauch ge-macht; er beruhigte sich mit der verweigerten Debitserlaubnis, umnicht etwa Schlimmeres herauszufordern. Denn mit dem neu er-wählten Spezialzensor für das Junge Deutschland, dem früherenSekretär Goethes, dem Hoirat John (vgl. S. 290ff.), war, wie sich baldherausstellte, nicht zu spaßen, und er hätte aus den alten PapierenKnebels vielleicht noch weit Schlimmeres herausgelesen, als dieweisen Herren des Oberzensurkollegiums. Natürlich war der Ver-leger in seinen Manipulationen für dieses Verlagswerk wenigstensinnerhalb Preußens behindert; tatsächlich hat es auch nicht entferntdie Verbreitung gefunden, die sein wertvoller Inhalt verdient hätte.Die 1840 erschienene „2. unveränderte Auflage" ist nichts weiter alseine Titelauflage.

Und der Minister? Schwieg er völlig still zu dem Verbot einesBuches, das unter seiner Ägide herausgegeben worden war und indem Knebels Briefe an ihn selbst — nur zwei allerdings — gedrucktwaren? Am 19. Mai reklamierte er! Man hatte ihm das Gutachtendes Oberzensurkollegiums am 21. April mitgeteilt; darin hatte einSchreibfehler gestanden: „1798, S. 43" statt 1799, S. 42". Die Seite 43,monierte er, enthalte „keinen Beweis für die Behauptung gehässigerpreußischer politischer Maßregeln im Jahre 1798". Das sei wohl einIrrtum; er habe „wiederholt, jedoch vergeblich" ersuchen lassen,das „durch Erkundigung in Ew. Excellenz Bureaus" aufzuklären; erbitte also den Innenminister v. Rochow um Auskunft. Der Bureau-