Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
358
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v. KNEBEL 35 8

Knebel bezeichnet den Fürsten als „die Seele", als „sichtbaren Gottdes Staates". Nur in diesem Sinne sei die Monarchie eine wahregöttliche Herrschaft. „Aber sie ist so selten, daß sie kaum möglicherscheint; und den Umständen nach ist sie auch nicht möglich. Wiekann der Eine für alle gebildet sein, den nicht alle — d. h. dieSorgfalt aller — zu Einem gebildet haben . . . Wer irgend großgeworden ist — man darf es keck sagen — der ist es hauptsächlichdurch die Umstände geworden. Nehmt Heinrich den Vierten, nehmtFriedrich den Großen u. a. Aber menschlich groß wäre noch vielmehr . . . Friedrich hatte ein zu rohes, knechtisches Volk. Er wurdezum Tyrannen: nicht aus Grundsätzen; aber durch üble Gewohn-heit . . . Hütet euch, die Menschheit zu verachten! Ist diese nichteuer Heiligtum, so seid ihr nicht Priester, ihr werdet Mörder! Dünktsich der Mensch, der die Herrschaft hat, über den Menschen, sobetet er sein eigen Götzenbild nur durch Opfer anderer an. Nie lassedie Menschheit diesen Fluch über sich erwachsen! Der Tyrann mußherunter! Er muß Menschen ehren lernen — oder die Menschheitist in ihm verloren."

Diese Gedankenspäne des alten Knebel waren ja schlimmer, alsalles, was das „Junge Deutschland" zu drucken wagte, schlimmernoch als „die vielfach hervortretende Anzweifelung der persönlichenUnsterblichkeit" und Knebels Urteil über das Christentum; dahermußte in einem monarchischen Staate mit seinen vielen „blauenSklaven" dieses Buch verboten werden — nach Ansicht wenigstensjener vier Männer des Oberzensurkollegiums, die das Gutachtenunterschrieben.

Daß es übrigens einen feinen Unterschied gab zwischen der Ver-sagung der Debitserlaubnis und einem direkten Verbot, das eine Kon-fiskation des Buches bei allen preußischen Buchhändlern zur Folgegehabt hätte, daß die gelindere Maßregel die Verbreitung des Buchesnicht wesentlich beeinträchtigte und daß es für geriebene Verlegernoch Mittel und Wege gab, die Polizei irre zu führen, zeigt eineÄußerung Mundts in einem späteren Brief an Reichenbach vom20. Juni 1836:

„Sie beklagen die Debits-Verweigerung, welche den dritten BandKnebels getroffen, doch ist dieselbe von der Art, daß sie keine nach-theilige Wirkung auf den Absatz des ganzen Werkes äußern wird.Da kein directes Verbot erlassen wird, so findet man den drittenBand hier in allen Buchläden, indem die Buchhändler durchaus keinHinderniß haben, ihn zu verkaufen. Mit einer gewissen Wendung,wodurch Sie, ohne den dritten Band gerade zu nennen, doch dieVollendung des ganzen Knebeischen Nachlasses mit Preisbemerkung,anzeigen, würde Ihnen auch die Annonce in den Zeitungen frei-stehen, da ja die beiden ersten Bände erlaubt sind. Schon vor län-