502 G. Meyer, Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens.
sonders vorgedruckten Formularen geschieht, auf welchen nicht nurdie Art der Erkrankung sondern auch besonders die Art der Beförderungwelche der Arzt für erforderlich hält, bemerkt wird. Hierdurch würdedem Unwesen, für Beförderung ansteckender Kranker öffentliche Fuhr-werke zu benutzen, in wirksamer Weise gesteuert werden. Der Kutscherdürfte nur dann Kranke in ein Krankenhaus befördern, wenn dies aufdem betreffenden Aufnahmeschein ausdrücklich vermerkt ist, oderwenn schon die Farbe des Scheines, wie in Hamburg, dies andeutet.
Solche Vormuster, in Buchform gebunden, Avären dem Arzte vonder Behörde bei seiner Niederlassung auszuhändigen, den übrigen nach-träglich zuzustellen. Gut wäre es, einen Abschnitt eines jeden Scheinesim Buche zu lassen, der kurz den Inhalt des Scheines angiebt. DerSchein wird vom Abschnitt an einer gelochten Linie abtrennt.
Das Krankentransportwesen ist, wie die vorstehenden Ausführungenergeben haben, ein Theil der Krankenpflege, zu dessen Einrichtung undAusführung technische und wissenschaftliche Kenntnisse erforderlich sind.Keineswegs stellt dasselbe allein eine humanitäre Versorgung der Krankendar, welche nur Laien zu überlassen ist, sondern es ist nach wissen-schaftlich-medicinischen Grundsätzen herzustellen und zu überwachen.