Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 501
2. in kleineren Städten und auf dem flachen Lande.
In ersteren, w.o auch ein Krankenhaus vorhanden, wird der Kranken-wagen in diesem eingestellt, da er hier auch dazu dienen muss, umKranke und Verunglückte von den Dörfern herbeizuschaffen. Natürlichist hierfür die Entfernung massgebend, darunter Umständen bei dring-lichen Fällen zu viel Zeit verstreicht, bis der Wagen nach der Stellesich begiebt, wo der Patient sich befindet, und dann nach : dem Kranken-hause zurückkehrt. In solchem Falle geht weniger Zeit verloren,' wennder Kranke sofort mit irgend einem Transportmittel ins Krankenhausgebracht wird. Es können hier die freiwilligen Organisationen der Vereinevom Rothen Kreuz, der freiwilligen Feuerwehren und Samaritervereineerspriessliche.Dienste leisten, da sie. über geeignetes Personal und Trans-portmittel verfügen. Der Krankentransport auf dem Lande ist vielfachnoch ein sehr ungenügender. Meistens werden die Kranken auf gewöhn-lichen Landwagen, welche ,mit Stroh oder Betten versehen werden, indas nächstgelegene Krankenhaus geschafft, und noch schlimmer ist derTransport für einen Verunglückten, welcher mitten auf dem Felde einenUnfall erleidet und nun zum nächsten Arzt ;oder in seine Behausunggebracht werden soll. Der Betreffende ist auf einem solchen Wagen denUnbilden der Witterung, heisser Sonne oder Schnee- und Regenwetter aus-gesetzt und erleidet, wenn der Transport wegen der weiten Entfernunglängere Zeit in Anspruch nimmt, erheblichen Schaden. Auch für dieseVerhältnisse habe ich vor einigen Jahren in „Der Samariter" Vor-schläge gemacht, welche leicht zu verwirklichen sind. Es kann aufjedem Dorfe ein bestimmter Wagen mit der von mir angegebenen Trans-portvorrichtung bereit stehen, welcher bei einer Erkrankung oder Un-glücksfall herbeigeholt werden kann. An derselben Stelle ist eineTragbahre in Bereitschaft zu halten, auf welcher der Patient gelagertwird. Der Wagen wird oben mit einem Leinwanddach bedeckt. DasTransportgestell sowie die Trage wird im Krankenhaus, in welches derKranke gebracht wird, desinficirt, falls eine ansteckende Krankheit vorliegt.Die Desinfection ist auch an anderem Orte unschwer auszuführen, wennder Kranke' nicht in ein Krankenhaus befördert wird. Auf dem Landesind auch Fahrbahren in Benutzung zu ziehen, welche von den Vereinender genannten freiwilligen Organisationen, welche an fast allen Punktendes Reiches jetzt Mitglieder besitzen, gestellt werden können. Am bestenist es, die Geräthschaften bei bekannten Persönlichkeiten, Lehrern, Pfarrern,Gutsherren, unterzubringen, und diese Stellen durch äusserlich sichtbareZeichen kenntlich zu machen. Die Ueberwachung dieser Verhältnissemuss durch einen Arzt oder den Kreisarzt geschehen, da sonst durchAusserachtlassung der nöthigen Vorsichtsmaassregeln -— man denke nuran Cholera, Pocken etc. — eine Verbreitung von Seuchen erfolgen kann.
Dringend erforderlich ist aber für alle diese Dinge und Erfüllungder genannten Forderungen, dass auch überall in Deutschland die Ueber-weisung der Kranken seitens der Aerzte in ein Krankenhaus auf be-