5. Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens.
VonDr. George Meyer in Berlin.
Wenngleich im Artikel „Krankentransportwesen" an verschiedenenStellen der Thätigkeit auch derjenigen Körperschaften Erwähnung geschah,welche sich der Ausübung des Rettungsdienstes widmen, weil ja dieHauptgrundlage eines Rettungswesens die Krankenbeförderung ist undbleiben rauss, so werden jene Vereinigungen doch in diesem Abschnitt,welcher sich im Besonderen mit der Darlegung des Rettungswesens zubeschäftigen hat, zum Theil noch einmal ausführlicher zu erwähnen undmit. ihren Einrichtungen zu schildern sein. Ich selbst habe an anderenOrten diese Verhältnisse zum Theil dargelegt und werde daher Verschie-denes in diesem Artikel aus meinen früheren Veröffentlichungen hier an-führen können. Jedenfalls habe ich mich stets gefreut, dass auch dieseswichtige Gebiet der öffentlichen Krankenversorgung jetzt immer mehrdie gebührende Beachtung findet, wie sich aus der wachsenden Zahl derEinrichtungen und von Veröffentlichungen in diesem Sonderfache ergiebt.Es zeigt sich hierbei ein recht ausgiebiges Studium und Benutzung meinereinschlägigen Arbeiten, wenngleich nicht immer dann auf dieselben hin-zuweisen für nöthig erachtet wird.
Wohl zu allen Zeiten und bei allen Völkern ist es Brauch gewesen, dass,einem Menschen, welcher einen Unglücksfall erlitt, vorzüglich aber in Lebens-gefahr gerieth, von Anderen Hülfe gebracht wurde. Dieser besonders mitErfolg geleistete Beistand wird als „Rettung" bezeichnet, und Alles waszur Einrichtung und Ausführung eines solchen dient oder erforderlich ist,gehört zum „Rettungswesen". Es hat lange Zeit gedauert, bis derBegriff, welchen wir jetzt mit diesen Handlungen verbinden, mit ihnenverknüpft wurde, wie wir bei der geschichtlichen Darstellung sehenwerden.
Man kann einen technischen und sanitären Rettungsdienst unter-scheiden. Die Arbeiten der Feuerwehr bei einem Brande, das Hervor-