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2,1 (1902)
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500 ö. Meyer,

forderlich sind, nicht unbedenklich ist. Wo auch die Krankenwagen immereingestellt werden, sei es in den Krankenhäusern, Feuerwachen, in beson-deren behördlichen oder privaten Stationen (die Einrichtungen der Vereinevom .Kothen Kreuz und der Samaritervereine sind besonders für dieKrankenbeförderung zu benutzen), so sind stets die Wagen zur Beförderungvon ansteckenden Kranken von denen für nicht ansteckende räumlich zutrennen. Die Wagen für ansteckende Kranke sollen auch nach erfolgterDesinfection nicht für nicht ansteckende Kranke oder Verletzte benutztwerden, schon aus dem Grunde, weil Kranke mit ihrer geschwächten Wider-standskraft leichter von anderen Krankheiten befallen werden. DieDesinfection der Krankentransportgeräthschaften hat in jedem Falle zugeschehen, wo ein ansteckender Kranker befördert, oder die Natur derbetreffenden Erkrankung zweifelhaft ist. Nach jedem einzelnen Transportsind die beweglichen Ueberzüge oder Matratzen auf den Tragen durchreine zu ersetzen. Das Innere der Wagen wird nach den bestehenden,in den meisten Städten verschiedenen Regeln desinficirt.

Die Desinfection der Wagen findet am besten im Krankenhause, inwelches der Kranke gebracht wird, oder in der Krankentransportstattonstatt. Die Beförderung von Kranken mit ansteckenden Krankheiten inöffentlichen Fuhrwerken ist zu verbieten. Die ansteckenden Krankheiten,für welche in den einzelnen Städten dieses Verbot besteht, sind ver-schiedene. Uebereinstimmend werden Pocken, Cholera, Pest genannt,ferner Diphtherie, Fleck- und Unterleibstyphus, Rückfallfieber, Masern,Scharlach, AVochenbettfieber, Rose, Genickstarre u. s. w. Ausserdemkönnen aber auch andere Erkrankungen zu besonderer TransportartAnlass geben, sodass es am besten wäre, neben den hierfür namentlichzu nennenden Krankheiten noch zu bestimmen:in allen anderen Fällen,wo der überweisende Arzt die Beförderung im besonderen Krankenwagenfür erforderlich hält". Es scheint, dass in den einzelnen Ländern, undsogar in den einzelnen Städten Deutschlands, die Ansichten über diesenPunkt recht bedeutend auseinandergehen.

Droschken sollten nur zur Beförderung von ganz leicht Erkranktenoder Verletzten, die sitzen können, benutzt werden.

Um die Krankenwagen von den Krankenhäusern und von denKrankentransportstationen schnell erlangen zu können, sind alle Kranken-häuser, Stationen u. s. w. mit einer Centralstelle und auch den Fern-sprechern der Polizei und Feuerwehr durch eigene Leitungen in Ver-bindung zu setzen, damit von diesen Stellen als den am meisten inFrage kommenden stets eine schnelle Herbeirufung der Wagen er-möglicht ist.

Auf diese Weise ist auch eine Grundlage für zweckmässige Beför-derung Verunglückter und Verletzter und somit auch für die Einrich-tung eines Rettungswesens gegeben, welche im nächsten Aufsatz zuerörtern ist.

Ganz anders sind die Bedingungen für die Einrichtung des Kranken-transportdienstes