Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 495
12. Serbien.
Für die Beförderung von Verunglückten bestehen keine gesetzlichenBestimmungen. Für den Transport von ansteckenden Kranken bestimmt§ 3 Absatz 2 Art. 20 des Sanitätsgesetzes: „Jeder Kreis- oder Bezirks-arzt hat die Pflicht, zu sorgen, dass die Kranken, die an einer an-steckenden Krankheit erkrankt sind, in eine gesonderte Abtheilung desKrankenhauses gebracht werden." Ferner gewährt die Gemeinde derHauptstadt Transportmittel durch besondere Krankenwagen für Per-sonen, welche verunglückt oder plötzlich erkrankt sind.
13. Türkei.
In einzelnen Polizeiwachen von Constantinopel sind Tragbahrenvorhanden, welche zum Transport von Kranken ins Hospital dienen.
III. Von aussereuropäischen Ländern
sind besonders die englischen Colonien zu nennen, in welchen durchdie Zweigeinrichtungen der St. John Ambulance Association Fürsorgefür die Beförderung Kranker und Verunglückter getroffen ist. In aus-gedehntem Masse ist ferner in Nordamerika für das Krankentransport-wesen Sorge getragen.
1. Bolivia.Krankentragen sind im Polizeigebäude in Cochabamba in Bereit-schaft.
2. Brasilien.
Die Stadt Bahia besitzt Sänften mit einem Sitzplatz für Kranke.In Rio de Janeiro sind Wagen für die Beförderung von an-steckenden Kranken.
3. Britisch Guaiana.
Am Küstenlande sind fast ausschliesslich Zuckerrohrpflanzungen,welche in ' einzelne Plantagen eingetheilt sind. Jede dieser beschäf-tigt ostindische Arbeiter und ist verpflichtetet, ein eigenes Hospital zuunterhalten, welches von einem Heilgehilfen beaufsichtigt wird. Je 3oder 4 dieser Anstalten unterstehen der Obhut eines Arztes, welcherdieselben täglich besucht. Die einzelnen Krankenanstalten sind nur 3oder 4 englische Meilen von einander entfernt, sodass, wenn Jemand aufder Landstrasse erkrankt, er von der Polizei dorthin befördert wird,welche auch alle 3—4 Meilen eine Station besitzt. Als Tragbahrendienen meistens 2 mit Segeltuch bespannte Bambusstäbe.
4. Canada.
In den grösseren Orten sind zahlreiche Krankenhäuser mit einem guteingerichteten Ambulanzdienst versehen.