Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 485
verschlechtert, so dass er ohne Gefahr nicht weiter gebracht werdenkann, wird er nach dem nächst gelegenen Asylums Board Hospital ge-bracht. Kinder unter sieben Jahren erhalten einen Zettel mit ihrem Namenund Alter um den Hals. Die Nurse hat je nach dem Zustande des Kran-ken den Kutscher zum langsamen oder schnellen Fahren zu veranlassen.Wenn der Patient nach Ansicht der Nurse zu krank für einenTransport ist, muss sie hiervon die Angehörigen und den Arzt, der dasZeugniss ausgestellt hat, benachrichtigen. Gestattet dieser den Trans-port, so ist derselbe auszuführen; sieht der Arzt aber den Krankennicht, und die Angehörigen wünschen den Transport, so darf sie diesennur ausführen, wenn jene die Verantwortung für den Transport über-nehmen. Widersetzen sich die Angehörigen der Beförderung des Kran-ken, so muss die Nurse den Grund der Weigerung zu erfahren und jenezu überreden suchen, wenn der Kranke nicht zu krank für den Trans-port ist. Lehnen die Angehörigen dennoch ab, so soll sich die Nurse,wenn möglich, hierüber ein Schriftstück ausstellen lassen. Sind in ihrerListe mehrere Kranke zum Transport für denselben Wagen eingetragen,und hält sie es nicht für wünschenswert!], wegen des Alters oder derStellung der Kranken alle auf einmal zu transportiren, so sind die drin-gendsten Fälle zuerst und dann die übrigen zu besorgen, und das Ge-schehniss in das Berichtsbuch einzutragen. Wird ein Kranker mit an-steckender Krankheit von einem General- oder Special-Hospital odereinem Hause zu seiner Wohnung gebracht und dort seine Aufnahmeverweigert, so fährt der Kutscher zum nächsten Asylums Board Hospital,während die Nurse telephonisch weiteren Bescheid vom Centralamt er-bittet. Ist daselbst kein verantwortlicher Beamter, so holt sie den Rath
6. Holland.
Die in Amsterdam Verunglückenden werden meistens in Räder-bahren durch die Polizei nach dem Krankenhaus befördert, nachdem siezuerst nach der nächsten Apotheke gebracht worden, von welcher ausdie Polizei benachrichtigt wird.
7. Italien.
In einzelnen Städten Italiens besonders Toskanas besorgt die „Mi-sericordia" (Gesellschaft der barmherzigen Brüder), welche religiöse Zweckeverfolgt und mehr als 100 Jahre besteht, die Beförderung von Ver-unglückten in die Krankenhäuser. Auch bei Epidemien leistete sie her-vorragende Dienste. Eine grosse Reihe anderer humanitärer und religiöserKörperschaften befasst sich sowohl in Rom als in anderen StädtenItaliens mit der Erfüllung gleicher Aufgaben.
8. Oesterreich-Ungarn.
Wie schon mehrfach erwähnt, ist in Oesterreich-Ungarn das Kran-kentransportwesen vortrefflich organisirt, und zwar in einigen Städten