Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
484
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484 G. Meyer,

und Wohnung bei kleinen Kindern geachtet. Jeder dieser Transportewird von einer Nurse begleitet.....

Unter besonderen Umständen kann der Chefarzt bestimmen rmdmuss hiervon mit Angabe der Gründe dem Clerk des Metropolitan AsylumsBoard Mittheilung machen, dass der Kranke im Krankenwagen nachHause befördert wird.

Aus den Genesungshäusern (Convalescent Fever-Hospitals) werdendie Kranken nach der Bestimmung des Chefarztes entlassen. Die An-gehörigen werden benachrichtigt nach dem am bequemsten gelegenenFever-Hospital mit Kleidungsstücken für den Patienten zu kommen, undauch die Leiter der Ambulance Stationen, die einzelnen Patienten abzu-holen veranlasst. Erscheinen die Angehörigen nicht, so werden die be-treffenden Kranken nach dem Arbeitshause gebracht. Listen mit denNamen der Kranken werden in jedes Hospital gesendet und der Am-bulance Nurse vom Dienst eingehändigt. Der Clerk kündigt den Chef-ärzten der Hospitäler, zu denen die Kranken entlassen werden, die Zeitder Ankunft der Genesenden an; die Chefärzte entsenden in jedemKrankenwagen eine Nurse zu den Genesungshäusern. Die Genesenendürfen nicht die Fever-Hospitals, aus' denen sie zur Entlassung kommen,sondern nur den für die Entlassung bestimmten Raum zum Zwecke desBadens und Einkleidens in ihre eigene neue Kleidung betreten. Für dieAusführung und Innehaltung aller dieser Verordnungen ist die Ambulance

Nurse verantwortlich .....

Die Ambulance Nurses haben besondere Vorschriften, von deneneinige bereits oben erwähnt sind. Der Inhalt der übrigen erhellt ansden folgenden Angaben.

Im Aufenthaltsraum der Nurses darf keine Handarbeit ausser Nähenund Stricken von Unterzeug und Anzügen für den Hospitalgebrauch aus-geführt werden; alle dort verfertigten Sachen sind vor dem Gebrauch zudesinficiren oder zu waschen. Die Wäsche darf nicht in der Spülküchegewaschen oder getrocknet werden. Bevor die Nurse sich zu einemPatienten begiebt, muss sie ins Buch im Amtszimmer der Ambulanceden Namen des Krankenhauses eintragen, in welches der Kranke ge-bracht wird. Vor Ausführung des. Transportes prüft sie den Inhalt desErfrischungskastens. Unmittelbar nachdem sie den Auftrag erhalten,holt sie von der Nurse vom Dienst die nöthige Kleidung und Papiere.Im Ablieferungsschein, welchen sie von der Station erhalten, müssen alleden Kranken betreffenden Angaben genau vermerkt sein. Stimmt derName der Krankheit auf diesem Scheine nicht mit dem auf dem ärzt-lichen Zeugnisse überein, so. darf sie den Kranken nicht transportiren,sondern muss zurückkehren, den Chefarzt des Hospitals und den Leiterder Transportstation benachrichtigen und weitere Befehle abwarten. Siefüllt ein für die Krankengeschichte bestimmtes Formular aus, welchesdie Nurse vom Dienst erhält. Die Patienten werden nach der Kranken-anstalt gebracht, welche auf dem Schein der Nurse namhaft gemachtist, und nur wenn das Befinden des Kranken während der Fahrt sich