Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
463
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Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 463

u. Leipzig.

Im städtischen Krankenhause zu St. Jacob in Alt-Leipzig sind dreiWagen für Einzel-, im städtischen Krankenhause zu Leipzig-Plagwitz einKrankenwagen und ein Wagen für Massentransporte untergebracht. Dieerforderlichen Pferde sind in den Krankenhäusern vorhanden. DieKrankenhäuser befördern Verunglückte sowie auch Personen mit innerenund ansteckenden Krankheiten in ihren Wagen, deren Bestellung durchdie Polizei, Sanitätswachen, oder private Personen erfolgen kann. Ge-wöhnlich ist eine ärztliche Anordnung erforderlich, von welcher bei derBeförderung von Verwundeten abgesehen wird. Die Desinfection derWagen nach Beförderung von ansteckenden Kranken geschieht so, dassdie Decken in strömendem Wasserdampf desinficirt werden, währenddas Wageninnere und die Trage mit 5 proc. Carbolwasser abgewaschenwerden. Die Wagen werden hier für ansteckende und nicht ansteckendeKranke benutzt. Ausserdem hat der Leipziger Samariterverein im Haupt-depot der städtischen Feuerwehr einen nach Wiener Muster erbautenWagen eingestellt, welcher bei Unfällen sowohl durch die Polizei, als dieSanitätswachen oder Privatpersonen herbeigerufen werden kann. An-steckende Kranke werden nicht mit diesem Wagen befördert. Die Be-spannung des Wagens wird von der Feuerwehr gestellt. Der Transporteines Kranken, ansteckenden oder nicht ansteckenden, kostet sowohl beiden Wagen der Krankenhäuser als beim Samariterverein 4 Mark im Be-reiche der inneren Stadt. Bei weiteren Entfernungen berechnen die Kran-kenhäuser 75 Pfg. für jeden Kilometer.

12. Lübeck.

Im Marstall und in 4 Polizeiwachen sind Räderbahren und Kranken-körbe zur Beförderung erkrankter und Verunglückter vorhanden, welchevon den hierzu ausgebildeten Mannschaften der Strassenreinigungskolonne,im Nothfalle durch Dienstmänner ausgeführt wird.

Ferner stehen für ansteckende Kranke zwei zweispännige landauer-artige Krankenwagen, welche nach jedem Transport desinficirt werden,zur Verfügung. Seit kurzer Zeit ist ein neuer omnibusartiger Kranken-wagen zur Transportirung von nicht ansteckenden Kranken in liegenderStellung auf städtische Kosten beschafft worden, dessen Benutzung durchfolgende Bekanntmachung festgesetzt ist:

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniss gebracht, dass dem Publikum zumTransport verunglückter oder erkrankter Personen, sofern die Krankheit keine an-steckende ist, ein Krankenwagen zur Verfügung steht, welcher den Transportdes Kranken in liegender Stellung auf einer Krankenbahre ermöglicht.Der Wagen, dessen Bedienung durch Mannschaften der Feuerwehr unentgeltlich er-folgt, ist bei der Feuerwehr imSpritzenhaus", Breitestrasse, zu bestellen, ausserdemübermitteln die Polizeiwachen in den Vorstädten die Bestellung.

Von Erkrankten darf der Wagen nur benutzt werden, wenn von einem Arzteeine Bescheinigung dahin ausgestellt ist, dass der zu Transportirende an keiner