Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
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456
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G. Meyer,

Sechs äussere Feuerwachen haben je 2 Krankentragen, die Hauptwache 5. Im Städtischen Krankenhause (Allerheiligen-Hospital) sind 6 bespannteKrankenwagen mit Pferden und Räderbahren. Die Art der Herbei-holung dieser Transportmittel für Verunglückte ist beim Rettungswesenzu schildern. Ende 1899 wurde in Breslau eine Unfallstation errichtet,welche einen eigenen Krankenwagen, eine gewöhnliche Tragbahre, einezusammenlegbare Sesseltragbahre und ein mit zwei Verbandtaschen ver-sehenes Fahrrad besitzt. Das freiwillige Sanitätskorps des Feuer-Ret-tungs-Vereins verfügt gleichfalls über Krankentransportmittel, ferner auchdie vorhandenen Meldestellen der Genosssenschaft freiwilliger Kranken-pflege im Kriege.

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1. Name:...........

2. Alter: ...........

3. Wohnung::.

II.

leidet nicht an einer ansteckenden Krankheit,kann mit gewöhnlichen Fuhrwerken oder Kranken-wagen der Feuerwehr transportirt werden.

leidet an einer ansteckenden Krankheit,muss mittels Krankenwagen des Arbeitshauses trans-portirt werden.

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..18..

Behandelnder Arzt:

4. Dresden.

Die Stadt besitzt vier Krankenwagen, sogenannte Kranken-droschken, für Personen mit ansteckenden Krankheiten, 3 Krankenwagen,Unfallwagen, für Verunglückte oder solche Personen, welche liegendtransportirt werden müssen, und 16 grosse Tragen mit festem Kastenund Verdeck, (eine davon fahrbar), für solche Personen, welchen nachärztlichem Gutachten ein Transport im Wagen nicht zuträglich ist.Diese Tragen werden auch bei grösseren Unglücksfällen, wo die Wagennicht ausreichen, ferner zu Zeiten, wo die Wagen ausgerückt sind, be-nutzt. 18 kleine zusammenklappbare Tragen dienen dazu, solche Kranke,welche in der Nähe eines Krankenhauses oder einer chirurgischen Hilfs-stelle verunglückt sind, schnell in ärztliche Behandlung zu bringen, alsonur für kurze Strecken. Personen, welche an Diphtherie, Scharlach,Ruhr, Typhus, Pocken, Cholera, Lepra leiden, dürfen innerhalb Dresdensnur mit den Krankendroschken oder mittels der grossen Tragen beför-dert werden. In öffentlichen Fuhrwerken und überhaupt allen nichtlediglich den dem Privatgebrauch des Besitzers und seiner Angehörigen