Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 455
verein von West-Berlin einen Vortrag über das Krankentransportwesenin Berlin gehalten und auch hier Schlusssätze aufgestellt, welche be-sondere Aufmerksamkeit verdienen, als sie einige Monate nach Eröffnungder ersten Unfallstationen in Berlin veröffentlicht sind, zur Zeit also, alstrotz der Errichtung dieser in der Regelung des Krankentransportwesensin Berlin sehr wenig geschehen war. Meine damaligen Thesen lauteten:
1. Es ist die Einführung möglichst einheitlicher Verordnungen fürden Transport von Kranken in Berlin zu erstreben.
2. Die Stadt Berlin übernimmt den Krankentransport.
3. Der Krankentransport erfolgt kostenlos.
4. Die Stationen für die Krankentransportwagen sind zu vermehren,sei es im Anschluss an die im Sinne der Vorschläge des Aerzte-Vereinsvon West-Berlin im Jahre 1890 abgeänderten Sanitätswachen, sei es imAnschluss an die Feuerwachen, sei es — wohl am zweckmässigsten —im Anschluss an die bestehenden Krankenhäuser. Im letzteren Fall istin jedem Krankenhause eine dem Verhältniss der Bettenzahl entsprechendeAnzahl von Krankentransportwagen bereit zu halten.
5. Jeder zu einem Transport benutzte Krankenwagen ist zu reinigenund zu desinficiren.
6. Droschken etc. sind nur zum Transport leicht chirurgisch Er-krankter zu benutzen.
Der Transport von Geisteskranken, die auf polizeilichem Wege denstädtischen Irrenanstalten zugeführt werden sollen, geschieht in eigenenKrankenwagen, welche mit zwei Krankenwärtern von der Anstalt zurAbholung entsendet werden.
2. Bremen.
Die Beförderung der Kranken ist so eingerichtet, dass Verunglückteund Kranke mit einer nicht, ansteckenden Krankheit mit den Kranken-wagen der Feuerwehr befördert werden, welche seit 1887 das Rettungs-wesen organisirt hat.
Sie verfügt über 4 grosse Krankenwagen nach Angabe des Brand-directors Dittmann (in den 4 Feuerwachen). Ausserdem ist vorhanden1 Fahrbahre, 14 Tragbahren, 1 Tragstuhl, 6 Treppenstühle, 5 Trage-sitze und 8 Vorrichtungen, um Landauer Wagen — zweispännige Drosch-ken — schnell zur Beförderung sehwer Verletzter einzurichten.
Die mit ansteckenden Krankheiten behafteten Kranken müssen mitden Krankenwageu, welche das Medicinalamt kostenlos zur Verfügungstellt, transportirt werden. Für die Krankentransporte haben die .be-handelnden Aerzte das auf nächster Seite abgedruckte Formular auszu-füllen, welches gleichzeitig als Aufnahmeschein verwendet wird.
3. Breslau.
Das Krankentransportwesen ist in trefflicher Weise durch die Be-rufsfeuerwehr organisirt, welche das Rettungswesen hier bis Ende 1899allein bezw. auch noch im Verein mit anderen Körperschaften versah.