Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
453
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Fürsorge auf dem Gebiete des .Krankentransportwesens. 453

diejenigen mit Rose und Grippe, deren Meldung in Berlin nicht polizei-liche Vorschrift ist. Denn die durch die Meldung der Krankheiten fürdie Polizei ermöglichte Controlle nach der Art der Beförderung derbetreffenden Kranken mag in manchen Fällen dazu beitragen, die Um-gebung der Kranken und diese selbst zu hindern, das Gebot des Arztes,einen Krankenwagen für den Transport zu bestellen, zu umgehen, unddadurch Kosten für die Beförderung zu ersparen, wie sich dies deut-licher bei den ansteckenden Erkrankungen der Kinder zeigt. Nach derBestimmung des § 59 des Regulativs sind die Aerzte zur Meldung vonMasern, Scharlach, Röthein verpflichtet,wenn besonders bösartige undbesonders zahlreiche Fälle ihnen vorkommen". Während früher dieMeldekarten für ansteckende Krankheiten nur die Worte:Masern",Scharlach" enthielten, ist dies auf den neueren inbösartige Masern"undbösartiger Scharlach" umgeändert. Solche Fälle bilden glücklicherWeise die Minderheit, und ferner ist durch diesen Wortlaut dem Er-messen des Arztes zur Meldung ein weiterer Spielraum gelassen.Aus beiden Gründen ist wohl anzunehmen, dass jetzt weniger Fälle dieserErkrankungen im Verhältniss zur wirklich vorkommenden Zahl gemeldetwerden. Da also, wenn eine Meldung der Krankheit nicht vorangegangenist, eine Controlle der Polizei überhaupt unmöglich ist, werden in diesenFällen, wo die Angehörigen meistens selbst die Kosten für die Beför-derung aufzubringen haben, die Kinder nicht, wie es Vorschrift ist, imKrankenwagen in die Krankenhäuser gebracht. Die Erwachsenen, welcheKrankenhäuser aufsuchen, gehören meistens denjenigen Kreisen der Be-völkerung an, für welche Krankenkassen, Armenverbände oder andereKörperschaften die Kosten für die Verpflegung zu tragen haben, sodasshier auch bei denjenigen Leiden, wo eine Controlle durch die Meldungmöglich ist, die vorgeschriebenen Krankenwagen häufiger benutzt werden.Abgesehen von der Höhe der Kosten kommt noch in Berlin das wenigansprechende Aeussere der Krankenwagen als Grund hinzu, dass maneiner Benutzung derselben möglichst zu entgehen sucht. Bei einer vonHirsch selbst in einigen Krankenhäusern vorgenommenen Umfrage ergabsich weiter, dass von 78 zur Zeit anwesenden ansteckenden Kranken41 pCt. in Krankenwagen in die Krankenhäuser gekommen waren. DieZahl der Masern- und Scharlachkranken war hierbei ziemlich grossnämlich 55 und 53 pCt. Für die meisten dieser Kranken hatten aberAnstalten, Körperschaften u. s. w. die Kosten der Beförderung zu tragen.Meine Forderung, in jedem Falle der Krankenaufnabme auch die Artfestzustellen, wie der betreffende Kranke in das Krankenhaus gelangte,erscheint wegen aller hier erwähnten Thatsachen eine dringende Not-wendigkeit, umsomehr als sie mit geringer Mühe zu erfüllen ist. Eskann auch hierdurch festgestellt werden, ob die Beförderungsart vonEinfluss auf den weiteren Verlauf des Leidens gewesen ist. Auf demin diesem Jahre in Berlin abgehaltenen Congress' für innere Medicinmachte Hampeln-Riga den Transport von Kranken mit Pneumonie indie Hospitäler für die grosse Sterblichkeit dieser Kranken in den Kran-