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2,1 (1902)
Entstehung
Seite
448
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448 G. Meyer,

Auf dem Wasser müssen gleichfalls Transportgeräthe improvisirtwerden. In kleineren Schiffen, wo besonders Transportmittel nicht mit-geführt werden können, müssen solche aus Rudern, Bootsstangen, Sitz-brettern und Segeln hergestellt werden; anch die Joppen der Insassensind mit Ruderstangen als Tragen geeignet.

C. Organisation des Krankentransportenwesens.

Sie richtet sich nach den verschiedenen geographischen Verhält-nissen der Oertlichkeit, wo der Transport stattfinden soll, das heisst obin Städten, auf dem Lande, zu Wasser, im Gebirge oder in Bergwerken.Die Beförderungsvorkehrungen für Kranke an den drei letzten Oertlich-keiten sind, soweit erforderlich, geschildert. Die Organisation der Kranken-beförderung ist bei diesen nicht von den Maassnahmen für das Rettungs-wesen zu trennen und wird bei diesem weiter zu besprechen sein.

Um die Organisation des Krankentransportes in den Städten undauf dem Lande zu schildern, sollen zunächst die diesbezüglichen Ein-richtungen in einzelnen

I. Grossstädten Deutschlands,

soweit sie erwähnenswerthe Verhältnisse bieten, an dieser Stelle erörtertwerden.

1. Berlin.

In seinem WerkeDas Gesundheitswesen in Preussen nach deut-schem Reichs- und preussischem Landesrecht" sagt Pistor:DerKrankentransport ist staatlich nicht geordnet; in einzelnen grösserenStädten bestehen Privateinrichtungen, mit welchen die Polizeibehördenentsprechende Abkommen getroffen haben. Das Berliner Krankentrans-portwesen dürfte ungeachtet seiner grossen Unvollkommenheiten inPreussen doch noch die beste Einrichtung auf diesem Gebiete sein;dasselbe wird vom Königlichen Polizeipräsidium überwacht".

Diese 1896 geschriebenen Worte sind heute nicht mehr ganz zu-treffend, da seit jener Zeit in Berlin verschiedene Einrichtungen zur Ver-besserung des Krankentransportwesens geschaffen worden sind. Allerdingssind auch diese Einrichtungen privater Natur. Die Krankenbeförderungliegt 3 Fuhrunternehmern unter polizeilicher Aufsicht ob. Sie habendie Desinfection der Krankenwagen ausführen zu lassen, in welchenKranke mit ansteckenden Krankheiten, d. h. mit Cholera, Pocken, Typhus,Diphtherie, Ruhr, Scharlach. Masern, befördert wurden. Diese Wagenhaben besondere Bezeichnungen, damit stets nur ansteckende Kranke inihnen transportirt werden. Jeder Fuhrherr hat 2 Wagen für Beförde-rung von ansteckenden Krankheiten, sodass für Berlin mit 1880000 Ein-wohnern sechs (!) solcher Wagen zur Verfügung stehen. Die Desinfectionder Wagen geschieht in der städtischen Desinfectionsanstalt sogleichnach Ausführung des Transportes. Die Benutzung von öffentlichen Fuhr-