Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 449
werken ist für den Transport von ansteckenden Kranken untersagt.Hier sind die Wagen der drei Fuhrunternehmer in Anspruch zu nehmen.Für die Beförderung ist von dem Besteller zu zahlen, und zwar je nachder Art des Wagens ein Preis von 8 Mark aufwärts bis 25 Mark undmehr d. h. innerhalb der Stadt Berlin. Krankenkassen zahlen für ihreMitglieder einen geringeren Satz, ebenso die Stadt Berlin für die Beför-derung von Stadtarmen. Bei Beförderung von ansteckenden Krankensind ausserdem 3,50 Mark für Desinfection des Wagens zu zahlen. DieWagen III. und IL Olasse unterscheiden sich von einander, dass dieWagen III. Olasse sehr einfache Transportwagen darstellen, während dieWagen der IL Olasse im Ganzen besser ausgestattet sind, und auf demFussboden einiger ein Gestell aufgestellt ist, auf welches die Trage auf-gesetzt wird, um die Erschütterungen zu verhüten, was natürlichdurch eine solche Einrichtung nur in beschränktem Maasse statt-haben kann. Eine Beförderung in einem kaleschenartig gebauten Wagen,welcher von hinten her geöffnet und beladen wird, kostet 25 Mark.Die Kaleschenwagen sind bei den drei Geschäften von einander etwasabweichend gebaut. Die Trage steht an einer Seite im Wagen in Höhedes Sitzbrettes, während zwei Begleiter einander gegenübersitzend an derfreien Seite Platz nehmen können. Während die Beförderung von an-steckenden Kranken unter Ueberwachung seitens der Behörden nur durchdiese drei Fuhrgeschäfte stattfinden kann, ist jetzt in der Herbeischaffungder Wagen, welche für ansteckende Kranke bisher auf Verlangen durchjedes Polizeirevierbureau geschehen konnte, ein ganz ausserordentlicherFortschritt zu verzeichnen, indem die Berliner Rettungsgesellschaft eigeneFernsprechverbindungen mit den drei Krankentransportgeschäften herge-stellt hat, sodass es nur eines Anrufes bei der Centrale dieser Gesell-schaft bedarf, um auf schnellstem Wege einen Wagen zu erhalten, beidessen Bestellung angegeben wird, ob Beförderung eines ansteckendenKranken oder eines solchen mit nicht ansteckender Krankheit oder miteiner Verletzung vorliegt. Ausserdem ertheilt die Centrale, welche mitsämmtlichen Berliner Krankenhäuser durch eigene Fernsprechdrähte ver-bunden ist, Auskunft, in welchen Krankenhäusern Betten zur Aufnahmefrei sind. Da-jetzt auch Nachts Fernsprechdienst eingerichtet ist, so istauch zu dieser Zeit die Beschaffung von Krankenwagen erleichtert, wel-cher bisher in der Nacht durch die Polizeirevierbureaus erfolgte, welchedie Meldung telegraphisch weitergeben mussten.
Die Beförderung von Verunglückten wird ausserdem durch die Wagender Unfallstationen besorgt, welche 10 eigene Wagen besitzen. Ln diesensind besondere Maassnahmen vorgesehen, um die Kranken möglichstvor Erschütterungen zu bewahren. Die Kranken werden auf einer Bahreauf einer Vorrichtung aufgesetzt, welche ich oben näher beschrieben habe.
In einer Anzahl von Polizeirevierbureaus sind Tragbahren vorhanden,welche aber nicht in sehr erheblicher Weise in Anspruch genommen werden.Um Ertrinkende aus dem Wasser zu schaffen sind in der Nähe einer
Handbuch der Krankenversorgung u. Krankenpflege. II. Bd. 29