Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 445
fach für Verunglückte im Bergwerke bequemer ist. Das „Rettungsbrett"dient gleichfalls zur Fortschaffung Verunglückter. Auf einem Brett wirdder Verletzte mit .Riemen befestigt, und mit einem am Kopfende ange-brachten Handgriff in wagerechter oder schräg liegender Haltung fort-geschleift. Auch Meyer spricht die Forderung aus, dass der Ver-unglückte im Allgemeinen grundsätzlich, wenn irgend möglich amUnfallsorte auf die Trage gelegt wird und seine Lage beibehält, bis erin weitere Behandlung in die Verbandstubc über Tage gelangt.
Ausser in diesem Grubenrevier sind noch in anderen Bergwerkentreffliche Vorkehrungen für Errettung Verunglückter getroffen. So-sollennur die Vorkehrungen im Steinkohlenbergwerk „König" bei Königshütte,die Bergpolizei-Verordnungen des Oberbergamtes Breslau und Dortmunderwähnt werden. In ersteren wird betont, dass auf jedem Bergwerktrag- oder fahrbare Einrichtungen zur Beförderung von Kranken vorhan-den sind, während für den Dortmunder Bezirk auf je 100 in der Haupt-förderschicht beschäftigte Personen mindestens eine Tragbahre und aufjeder selbstständigen Schachtanlage mindestens ein Krankentransport-wagen verlangt wird. Der Saarbrücker Knappschaftsverein hat für denTransport Verunglückter grosse vierrädrige von Pferden gezogene Kran-kenwagen, ferner zweirädrige Fahrbahren und Tragen. Der Transport-wagen fasst 5 Personen, von welchen 3 in dem vorderen offenen RaumPlatz finden. Dieser ist mit weit überstehendem Verdeck und mithohem Spritzleder versehen. Der hintere Raum ist geschlossen, anbeiden Seiten sind zwei mit Vorhängen versehene Schiebefenster. DieOeffnung des Wagens geschieht durch zwei hintere Flügelthüren, durchwelche zwei auf Bahren gelagerte Kranke eingeschoben werden können.Die beiden Abtheilungen des Wagens sind durch ein von beiden Seitenzu öffnendes Fenster verbunden. Die Vertheilung der Transportgerätheist so, dass je ein grosser Krankenwagen für jede Grubenabtheilungmit grösserem Betriebe vorhanden ist. Kleinere Abtheilungen sind mitFahrbahren ausgerüstei, welche auch ausserdem zur Reserve dienen.Tragbahren sind auf allen Gruben bereit. In Shamrock sind in jedemSteigerevier an einer bestimmten Stelle neben anderen Rettungsgegen-ständen Tragen aufgestellt.
Ganz hervorragend ist auch das Rettungswesen im Karwiner Reviereingerichtet. Es sind dort, wie wir noch bei der Schilderung der Ein-richtungen sehen werden, eigene Dienstanweisungen für Unglücksfällevorgesehen, und hierbei eigene Beamte für den Transport der Verwun-deten bestellt. Besondere Maassnahmen sind auch in Belgien vorhanden,wo zahlreiche Bergwerke sind. Daniel hat in einer Arbeit über ErsteHülfe bei Grubenunfällen ganz besonders das Krankenbeförderungswesenberücksichtigt und recht gute Abbildungen der verschiedenen Transport-arten, welche in Bergwerken in Anwendung gelangen, geliefert. Auch inDeutschland sind solche private Anweisungen vorhanden, z. B. von Greven,und in Oesterreich von Korbelius. Ersterer schreibt vor, einen Be-wusstlosen so schnell als möglich an das Tageslicht zu schaffen, und