482 G. Meyer,
3. Krankenbeförderung vermittelst Strassenbahnen,Für den eigentlichen Transport von Kranken auf Strassenbahnensind nur in Berlin einige Wagen vorgesehen, zu dem Zwecke, erkrankteSoldaten aus den Kasernen und zwar den südlich der Spree gelegenenabzuholen und in das Garnisonlazareth in Tempelhof überzuführen. Zudiesem Behufe sind die Strassenbahngeleise in die betreffenden Kasernenabgezweigt, sodass die Wagen in den Kasernenhof einfahren können.Die Wagen haben im Innern Einrichtungen für die Aufnahme von Kran-ken, die Fenster sind mit Milchglasscheiben versehen, ein Sanitätssoldatbegleitet den Transport. Die Einrichtung hat sich seit einer Reihe vonJahren gut bewährt. Im Uebrigen besteht sowohl in Berlin wie in an-deren Grossstädten das Verbot, dass Personen mit ansteckenden oder ekel-erregenden Krankheiten (wie Hautausschlägen) die Strassenbahn benutzen.Dieses Verbot wurde auch auf den meisten Oongressen, wo die Kranken-beförderung im öffentlichen Verkehr erörtert wurde, als durchaus noth-wendig erachtet. Leider wird gerade dieses Verbot — in Berlin wenig-stens — vielfach umgangen, wie man besonders um die Mittagszeit be-obachten kann, wo die Mütter mit ihren kranken Kindern auf dem Armoder Schooss in die Polikliniken fahren. Oft ist Unkenntnis der Naturdes Leidens des Kindes die Ursache. In vielen anderen Fällen aberwird die Strassenbahn benutzt, um die hohen Kosten für den Kranken-transport und die auch dabei vorhandenen sonstigen Unbequemlichkeitenzu umgehen. In Berlin ist den Schaffnern untersagt, Fahrgäste mit an-steckenden Krankheiten in den Wagen aufzunehmen. Hierfür ist abervor allen Dingen erforderlich, dass der Schaffner in der Lage ist einesolche Krankeit zu erkennen, was natürlich nicht der Fall sein und manfüglich auch nicht von ihm verlangen kann. Beim A r orhandensein einerEpidemie wäre mit besonderer Strenge darauf zu achten, dass dieStrassen bahn wagen nicht für die Beförderung von Kranken benutztwürden. Wenn sich aber in einem Falle sicher ergeben, dass Jemandan einer gerade in Frage kommenden ansteckendenjErkrankung gelitten undin einem Strassenbahnwagen gefahren, so müsste dieser Wagen ausgiebigdesinficirt werden. Nach dieser Richtung würden also ähnliche Anfor-derungen für den Bau des Wagens, wie für den Bau der Eisenbahnwagen,und auch entsprechende Bedingungen für die Desinfection und deren Aus-führung in Frage kommen, natürlich unter Berücksichtigung der verschie-denen Verhältnisse, unter welchen die Beförderung von Fahrgästen mitder Eisen- und Strassenbahn stattfindet. Zur Verhütung der Verbreitungder Tuberkulose durch hustende Fahrgäste, welche natürlich nicht vonder Beförderung ausgeschlossen werden können, ist jetzt in den Wagenin den meisten Städten das Verbot auf den Fussboden auszuspeien, an-geschlagen. Die Anbringung von Speinäpfen im Strassenbahnwagen hatsich bis jetzt nicht durchführen lassen, da für diesen Verkehr andereGesichtspunkte maassgebend sind als in der Eisenbahn. In St. Louis inNord-Amerika ist ein elektrisch betriebener Strassenbahnwagen für die