Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
429
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Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentraiisportweseiis. 429

Thüren und Fenster gelüftet, dann mit grossen Mengen gewöhnlichenWassers bespült und getrocknet. Gegenstände von Leinewand werdenim üampfapparat desinficirt.

Eine sehr lebhafte Erörterung über den Gegenstand fand auf demIL internationalen Congress für Hygiene des Eisenbahn- und Schiffsver-kehrs 1897 in Brüssel statt. Besonders wurde auch die Verhinderungder Verbreitung ansteckender Krankheiten durch das Personal besprochen.Allgemein wurde ferner angenommen, dass die Beförderung von Reisen-den mit ansteckenden Krankheiten zu verbieten sei. Wichtig scheinendie von Tretrop aufgestellten Grundsätze, welche alles enthalten, wasin Bezug auf diese Frage zu fordern sein dürfte, und welche ich imAVortlaut wiedergebe, da daraus ersichtlich ist, in welcher Weise dieWagen und sonstigen Beförderungsmittel auszustatten wären:

1. Anstellung von behördlichen Gesundheitsaufsehern, frei von jederGemeindethätigkeit, welche die ersten Fälle von ansteckenden Erkran-kungen anzuzeigen und Vollmacht haben müssten. die nothwendigstenvorbeugenden Maassregeln selbst zu ergreifen. Pflichtmässige Anzeigeder Fälle von ansteckenden Krankheiten an diese Regierungsaufseher.

Als Ergänzung: die Schaffung von bestimmten Bezirkstationen zurDamp fdesinf ec tion.

2. Der Ersatz der vorhandenen Ueberzüge in sämmtlichen Beförde-rungsmitteln: Eisenbahnwagen, Droschken, Strassenbahnwagen, Schiffs-kajüten, Wartesälen durch Stoffe, welche einerseits undurchlässig sind,andererseits Wäsche ertragen. Waschen mit Wasser und Seife müsstehäufig ausgeführt werden.

3. Verbot der Benutzung der öffentlichen Beförderungsmittel für an-steckende Kranke und Einrichtung eines besonderen Transportwesens fürdiese Kranken.

4. Förmliches Verbot auf den Fussboden der Wartesäle der Eisen-bahn, der Schiffskajüten auszuspeien. Benutzung beweglicher Becken inden Wasserclosetts der Eisenbahnwagen mit einem desinficirenden Stoff,um die Abfallstoffe aufzunehmen, anstatt sie mitten auf die Streckefliessen zu lassen.

Gelegenheit für Reisende und Personal sowohl auf der Strecke alsim Bahnhof zum Händewaschen.

Aufstellung von Geräthen auf den Bahnhöfen, welche Trinkwasserliefern, welches regelmässig chemisch und bacteriologisch untersuchtwird.

Passende Lüftung ohne Zugluft der Wagen aller Art, Schiffskajütenu. s. w. In den Eisenbahnwagen ist die Lüftung allgemein ungenügend.

5. Vermeidung der Ueberbürdung des Personals und Anweisung fürdasselbe, sich vor den häufigsten ansteckenden Krankheiten zu schützen."

Jedenfalls ist aus den Verhandlungen zu ersehen, dass die Vertreterauf allen Gongressen darin einig sind, dass die Beförderung von Rei-senden mit ansteckenden Krankheiten zu verbieten, und dass die Wagenderartig herzustellen seien, dass eine Desinfection derselben stattfinden