Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
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427
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Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 427

nuar 1893 betreffend die Bestellung von Sanitätswächtern inden Gemeinden.

Instructionfür die Gemeinde-Sanitätswächter.5. Der Desinfection sind zu unterziehen:

&) das Transportmittel (Tragbahre, Fuhrwerk) des Erkrankten oder Ge-storbenen.

Ausser diesen allgemeinen Bestimmungen, unter welche ja auch derTransport von Personen mit ansteckenden Krankheiten auf der Eisenbahnfällt, ist noch folgende, die sich direct auf diesen bezieht:

II. Cholera-Prophylaxe.

A. Vorkehrungen gegen die Einschleppung der Cholera zu Lande über die

Reichsgrenze.

12. Die zur Verhinderung der Einschleppung der Cholera aus dem Auslandeanzuordnenden Schutzmaassregeln bestehen 1 ) in der Ueberwachung des Verkehrs anden Einbruchsstationen der Eisenbahnen, der Strassen, der Binnenschifffahrt, event.auch in der Ueberwachung und sogar Absperrung der Uebergangs- und Schleichwegein Gebirgsgegenden. Wenn auch bei den gegenwärtigen, sehr complicirten Verkehrs-verhältnissen eine vollständige Ueberwachung kaum erreichbar ist, die anzuordnendenMaassregeln keinen absoluten Erfolg garantiren, so wäre es doch ein Fehlgriff, des-halb jede Vorkehrung an den lieichsgrenzen fallen zu lassen und sich der Hoffnunghinzugeben, dass durch die im Inlande getroffenen Maassnahmen ein für sich alleinausreichender Schutz gegen die Entwickelung und Weiterverbreitung' der Cholera er-zielbar sei. Gelingt es auch nicht, alle Ursachen, welche die Einschleppung derSeuche bewirken können, zu beseitigen, so ist doch schon Wesentliches erreicht,wenn die häufigsten und bedenklichsten Veranlassungen der Einschleppung des An-steckungsstoffes gleich an der Reichsgrenze abgewendet werden.

Die Wagen, welche zum Transport von Kranken und Verletztenauf den Ungarischen Staatsbahnen eingeführt wurden, sind nach Angabenvon v. Csatary hergestellt. Ihre Bauart, welche ich beim ArtikelRettungswesen" auseinandersetzen werde, ist derartig, dass eine aus-giebige Desinfection des Wagens möglich ist, welche nach v. Csataryin gewöhnlichen Eisenbahnwagen nicht möglich ist, da diese für einesolche nicht eingerichtet seien. Aus diesem Grunde construirte er seineWagen, bei welchen die Lager, welche zugleich als Tragbahren für dieKranken und Verletzten hergestellt sind, vollkommen aus dem Wagen-inneren entfernt werden können, sodass sowohl die Lagerstätten als auchdas Wageninnere ausgiebig desinficirt werden kann.

Auch in anderen Oulturstaaten sind ähnliche Verordnungen gegendie Beförderung ansteckender Kranken auf den Eisenbahnen erlassen.Anscheinend haben sie aber den gleichen Erfolg wie die diesbezüglichenBestimmungen in anderen Ländern, wie folgendes Rundschreiben des zu-ständigen Belgischen Ministers vom 27. December 1897 beweist:

1) Diese Maassnahmen zur Abwehr einer Einschleppung der Cholera ordnet dasMinisterium des Innern an. Auch in Ungarn sind besondere Verordnungen für denTransport von Kranken und Verunglückten auf den Eisenbahnen erlassen.