Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
419
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Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 419

tont, ansteckende Kranke ohne Genehmigung der Behörden von einer Ge-meinde in eine andere zu bringen.

Ein Rundschreiben des Ministers des Inneren von Frankreich be-treffend die Behandlung der Diphtheriekranken auf Eisenbahnen vom19. October 1894 ist gleichfalls nach genannter Richtung bemerkens-werth, da es zeigt, dass man auch in Frankreich die Ansicht vertritt,dass ansteckende Krankheiten durch unzweckmässige Beförderung daranleidender Personen verbreitet werden können:

„In Folge der Mittheilungen von Dr. Roux über ein neues Behandlungsver-fahren der Diphtherie wurden täglich zahlreiche mit dieser Krankheit behaftete Kin-der von verschiedenen Theilen der Provinz in das Institut Pasteur befördert. Ichlenke ergebenst Ihre Aufmerksamkeit in besonders strenger Weise auf die Gefahren,welche der Transport von Personen mit dieser Krankheit für deren Weiterverbreitunghat. Die Diphtherie ist sehr ansteckend und kann durch Reisende verbreitetwerden, welche in der Eisenbahn sich aufhalten und auf Abtheile die Krank-heitskeime übertragen. Um eine solche Gefahr zu verhüten, würden besondereVorkehrungen vorzuschreiben sein, deren Befolgung Sie, wie ich selbst^ zweifellos fürunabweisbar halten werden. Diese Maassnahmen könnten folgende sein:

1. Es muss durch die Angestellten der Gesellschaft besondere Aufmerksamkeitauf die Reisenden, besonders die Kinder, gerichtet werden.

2. Sind diese Personen anscheinend an Diphtherie erkrankt, die man beim erstenAnblick durch die Mattigkeit, Blässe, rauhen Husten, behinderte Athmung, vermuthenkann, so sind sie dem Zugführer zu melden, welcher sie in einem besonderen Abtheilzu isoliren hat, zu welchem der Zugang zu verbieten ist.

3. Bei der Ankunft ist der Wagen mit grosser Sorgfalt mittelst einer Lösungvon Sublimat 1 : 1000 zu desinficiren.

Ich zweifle nicht, dass Ihre Gesellschaft bereit sein wird, der Verwaltung ihreMithülfe nach dieser Richtung zu leihen, und ich drücke Ihnen bereits im Vorausmeinen Dank aus.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Empfang dieses Schreibens an-zeigen und die Maassregeln mittheilen würden, welche.Sie zu ergreifen für nöthig er-achtet haben."

Von Vorsorgen für Beförderung von Kranken auf Eisenbahnen in an-deren Deutschen Ländern sind noch die im Königreich Sachsen bestimmtenKrankenübergabe- und Krankenuntersuchungsstationen zu nennen, welcheauch für die änderen Landestbeile verfügt sind:

Verzeichnissder Krankenübergabe- und Krankenuntersuchungsstationen aufKöniglich Sächsischen Staats eis enb ahnen.

A. Krankenübergabestationen,d. h. solche, welche mit den erforderlichen Krankentransportmitteln ausgerüstet sindund eine geeignete Krankenunterkunft, namentlich für Cholerakranke, bieten, sindfolgende Stationen:

Zittau, Löbau, Bautzen, Ebersbach, Bischofswerda, Pulsniz, Kamenz, Elstra,Königsbrück, Dresden-Altstadt, Dresden-Altstadt (Eibkai), Üresden-Friedrichstadt,Dresden-Neustadt (Leipziger Bahnhof), Dresden-Neustadt (Schlesischer Bahnhof),Pirna, Schandau, Meissen, Grossenhain (Berlin-Dresdener Bahnhof), Grossenhain

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