Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
393
Einzelbild herunterladen
 

Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 393

der Patient auf der Trage gelagert, diese auf dem festgestellten Unter-satz aufgestellt, befestigt, die Stützen des Gestelles gelöst sind, ist dasGeräth zur Abfahrt bereit. Es kann nun von einem Manne gezogenoder geschoben werden, oder wenn zwei Begleiter zur Verfügung, sozieht der eine am Vorderende, während der zweite am Kopfende schiebt.Bei grösseren Entfernungen müssen Ersatzmänner eintreten. Ist nurein Mann vorhanden, so ist es besser, wenn dieser am Kopfende desKranken sich befindet, um ihn während der Fahrt beobachten zukönnen. Für diesen Zweck ist die Fensteröffnung an der Hinterseitedes Kopfdaches angebracht. Ich habe in London auf der Strasse solcheFahrbahren in Anwendung gesehen. Es wurde hier das Geräth so ge-halten, dass die Kichtung des Körpers des Kranken eine schräg geneigtewar, wobei der Kopf am höchsten stand. Die wagerechte Haltung wirdwohl meistens angebracht sein.

Die Räderbahren sind also in manchen Fällen anzuwenden, wo essich um Krankentransporte von längerer Dauer als bei Tragen handelt,da durch das Schieben oder Stossen die Begleiter nicht in sehr erheblicherWeise angestregt werden. Sie kommen auch in Frage, wo beschränktereGeldmittel verfügbar sind, um die Pferde zu ersparen, deren Unterhaltungund Ersatz immer mit grösseren Kosten verbunden ist. In kleinerenOrtschaften, ferner in Fabriken werden Räderbahren von zweckmässigerBauart mit Vortheil zu benutzen sein. Haben dieselben vier Räder, sowerden sie auch von Pferden fortbewegt. Jedoch ist zu sagen, dass esin solchen Fällen besser ist, eigene Krankentransportwagen zur Stellezu haben, da eine Ersparniss in solchen Fällen nur eine geringesein kann, da gerade die Unterhaltung der Pfei'de beim organisirten Kran-kentransportwesen, wo Krankenwagen vorhanden, die grössten Kostenverursacht. Vierrädrige Fahrbahren werden auch bisweilen mit demNamen Krankenwagen belegt, aber sie können auf diesen eigentlichkeinen Anspruch erheben, da nicht jedes Krankenbeförderungsgeräth,welches von Pferden gezogen wird, ein Krankenwagen ist. Die mit be-sonderen Verdecken versehenen Räderbahren gewähren nur einemKranken Raum, und auch wenn das Verdeck einen grösseren viereckigenKasten darstellt, weicher über den liegenden Kranken gestülpt wird, istder Raum sehr beengt. Dieser Umstand spricht auch dafür, Räder-bahren nur als' Aushülfsmittel zu benutzen, da die Beförderung mitdiesen für die Kranken keine Annehmlichkeit darstellt. Die Luft-zufuhr und Beleuchtung ist, auch wenn Fensteröffnungen vorhanden, eineso beschränkte, dass sie nur da angewendet werden sollen, wo Kranken-wagen nicht zu Verfügung stehen.

Während in einzelnen Fällen die Trag- und Fahrbahren so einge-richtet sind, dass sie nach der Beförderung des Kranken auch gleich-zeitig als Lagerstätte dienen können, ist auch angegeben worden, dieTrage nach dem Gebrauch als Operationstisch herzurichten, um dem Pa-tienten eine Umlagerung auf diesen in einzelnen Fällen zu ersparen.Ein solches Geräth,Tragbahren-Vehikel" genannt, ist von Stabsarzt