Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
372
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372 G. Meyer,

anderen Falle, oder wenn Gründe gegen ein solches Verfahren sprechentreten die Träger mit dem Kranken von einer Seite an das Bett, setzenden Kranken vorsichtig auf dieses nieder, lassen langsam die Hände vonihm los und heben dann den seitwärts auf dem Bettrande sitzendenKranken in das Bett hinein. Muss der Kranke mit ausgestreckten Beinenin das Bett hineinbefördert werden, und sind hierfür nur die zwei Trägerverfügbar, so erfasst der eine besser den Kranken, welcher z. B. aufeiner Trage liegt, von hinten her mit beiden Händen unter den Achselnund belässt die Hände in den Achselhöhlen des Patienten, der zweiteTräger erfasst die ausgestreckten Beine des Verletzten, wobei er die-selben an der etwa verletzten Stelle unterstützt, und beide Personenheben gleichzeitig den Kranken an und legen ihn auf das Bett oder auchauf den Operationstisch oder in besonderen Fällen, welche sich ganz nachder vorhandenen Gelegenheit richten, auf den Erdboden, wenn z. B.Jemand aus einem brennenden Hause entfernt werden muss, und einanderes Unterkunftsmittel nicht vorhanden ist. Nicht rathsam ist be-sonders bei Bewusstlosen, deren Athmung behindert ist, dass der hintereTräger seine unter den Achseln fortgeführten Hände über der Brust desPatienten faltet, da hierdurch der Brustkorb des Kranken zusammen-gedrückt wird.

Müssen die Beine des Kranken nicht gestreckt gehalten werden, soerfasst der eine Träger den Patienten so, wie dargelegt, von hinten her,während der zweite zwischen den Beinen des Kranken das Gesichtvon diesem abgewendet tritt und von hinten her die Kniekehlen desPatienten erfasst. Wenn sich nun beide Träger auf Befehl erheben, sowird der Kranke von seiner Unterlage miterhoben. Auf gleiche Weisekann der Verunglückte auch getragen werden.

Mit Hülfe von drei oder mehr Personen sind wie bereits kurz er-wähnt, Personen mit bedeutenderen Verletzungen zu erheben oder zu be-fördern. Der eine Träger hat die Verletzung zu beachten oder das ver-letzte Glied zu unterstützen, oder er umfasst die unteren Gliedmaassenam Knie oder an den Knöcheln, während die beiden anderen in geschil-derter Weise den Kranken anfassen und aufheben. Der weitere Trans-port und die Haltung des Kranken richtet sich nach der Art seiner Er-krankung und seines sonstigen Zustandes.

Das Absetzen des Kranken in ein Bett, auf einen Operationstisch oderauf eine Trage hat gleichfalls sanft und schonend zu erfolgen, und zwarwerden die einzelnen Handgriffe in umgekehrter Weise von den Beglei-tern ausgeführt wie beim Erheben des Kranken. Auch beim Niederlegenhat ein Träger ein verletztes Glied zu halten und nach Absetzen desPatienten in passender Weise zu lagern.

Der Patient soll stets so getragen werden, dass ein oder der Träger ihn während des Transportes beobachten kann.

In ganz gleicher Weise hat auch das Umbetten, die Ueberführungeines Kranken von einem Bett in ein anderes, ferner die Beförderung ineine, Badewanne und aus dieser heraus zu erfolgen.