Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
369
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Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 369

An beiden Beinen Gelähmte benutzen zwei Krücken, ferner auchKranke, weiche aus anderen Gründen ihre Beine nicht selbstständig zubenutzen im Stande sind. Auch die Stelzfüsse sind hier zur Beförderungvon geheilten Verletzten zu erwähnen. Allerdings sind dabeieinfache Gerätschaften zur Beförderung des Kranken in Benutzung,aber der Patient setzt dieselben in Bewegung. Die vom Kranken zureigenen Fortbewegung gebrauchten stuhlartigen Geräthe werden späterbei Besprechung dieser Erwähnung finden.

b) Beförderung von Kranken durch andere Menschen.

Sie hat bei allen Kranken einzutreten, welche nicht fähig sind, ihrenAVeg durch ihre eigene Kraft zu nehmen. Es kann, wenn nicht mehrPersonen zur Verfügung stehen, ein Individuum auch einen schwerer Er-krankten wegschaffen. In anderen Fällen ist aber nur eine Person zudiesem Zwecke erforderlich. Eine Person kann einen Kranken stützen,führen oder tragen. Die Stützung erfolgt in der Weise, dass derKranke seinen Arm in den seines Begleiters einhängt und sich gegenihn anlehnt, oder der Führer umfasst den Kranken, wenn möglich aufder gesunden Seite und legt seine Hand in die abgewendete Achsel desKranken. Der Patient umfasst dann den Hals des Führers mit demdiesem zugewandten Arm, während dieser die andere herabhängendeHand des Kranken erfasst und mit seiner Hüfte die Hüfte des Krankenunterstützt. Der so unterstützte Kranke wird dann geführt. In dieserWeise kann ein Träger einen liegenden Kranken vom Boden auf-heben. Die Führung geschieht auch so, dass der Kranke einen Armin den des Trägers einhängt und sich gleichzeitig auf dessen Arm stützt,oder die Hände auf die Schultern des vor ihm gehenden Begleiters auf-legt, oder sich durch Unterstützung des hinter ihm gehenden Begleitersin beiden Achseln fortbewegt.

Das Aufheben eines Kranken von einer Stelle, also vom Bodenoder vom Bett, erfolgt noch in anderer Weise. Der Träger tritt an denliegenden Patienten möglichst von der gesunden Seite heran, legt eineHand um den Rücken des Kranken in dessen gleichnamige Achselhöhle,worauf der Patient den Hals des Trägers umschlingt, und schiebt dieandere Hand unter das Becken oder die Kniee des Kranken. Indemsich nun der Pfleger langsam zur aufrechten Stellung erhebt, erhebt erauch gleichzeitig den Kranken vom Bett. Lag der Kranke auf demErdboden, so musste der Träger, bevor er den Patienten anfasste, sichvorher auf ein Knie niederlassen, und hat sich dann mit dem Krankenlangsam emporzuheben. Es ist am besten, sich, wenn man von rechtsan einen Kranken herantritt, auf das rechte Knie und umgekehrt nieder-zulassen, da man sonst seinem eigenen Körper eine zu grosse Drehunggeben muss, um in die Achselhöhle des Kranken zu gelangen. Bei derDrehung kann man nur unbequem den Kranken halten und wird auch demKranken Unbequemlichkeit bereiten. Es gilt hier wie in der gsammtenKrankenbehandlung und -pflege, dass, je bequemer es der Arzt oder

Handbuch der KrankenTersorgung u. Krankenpflege. II. Bd. 2i