364 G. Meyer,
kein eigentliches für den Transport bestimmtes Geräth bereit, so ist einsolches zu improvisiren, oder der Patient durch Menschen zu tragen, wasbei nicht grossen Entfernungen auch nicht allzuschwer auszuführen ist.Sind zwei Träger vorhanden, so sollen dieselben, wenn möglich gleicheGrösse haben. Sie haben den Kranken richtig zu halten und zu lagern,besonders dann, wenn der Transport von Personen allein ohne Zuhülfe-nahme von anderen Geräthschaften ausgeführt wird, aber auch inFällen, wo Tragen und Wagen zur Verfügung stehen. Gewöhnlichmuss der Kranke aus irgend einer Lage, in welcher er sich gerade be-findet, in eine andere versetzt werden. Die hierfür nöthigen Handgriffesind genau auszuführen und werden z. B. beim Heere, welches über einmusterhaft eingerichtetes Krankentransportwesen verfügt, nach bestimmtemBefehl ausgeführt. Es soll stets ein Begleiter so bei dem Patienten gehenoder sich aufhalten, dass er das Verhalten des Kranken während desTransports beobachten kann, was bei Schwerkranken und gefährlich Ver-letzten — Achtung auf Blutung — Regel sein sollte. Ist nur ein Be-gleiter oder Träger für den Transport verfügbar, so hat dieser genannteVorschrift genau zu befolgen und hiernach die Beförderung einzurichten.Für länger dauernde Transporte empfiehlt sich das Tragen durch Men-schenhände nicht, wenngleich es noch jetzt von Einzelnen für vom SchlageBetroffene angezeigt gehalten wird. Die durch die Tritte der Trägerentstehenden Schwankungen sind für den Kranken sehr unangenehm,ferner können Träger einen Kranken nicht auf sehr lange Entfernungentragen, weil sie ermüden, sodass trotz vorhandener Ersatzmannschaftensich LTnzuträglichkeiten ergeben. Es muss bei jedem Wechsel derTräger der auf der Trage liegende Kranke abgesetzt werden. Ist einesolche gar nicht vorhanden, so müssen beim Mannschaftswechsel so vielHandgriffe mit dem Kranken vorgenommen werden, dass dieser rechtunangenehme Folgen davon hat.
Verletzte Körpertheile sind sehr sorgfältig beim TransporteinesKranken zu behandeln. Besonders sind gebrochene Knochen vorher fest-zustellen, beim Anfassen und Erheben des Patienten sorgsam zu unter-stützen und zu lagern. War ein Arzt anwesend, so hatte dieser für er-forderlichen Verband gesorgt. Im anderen Falle haben die Träger, fallssie als Pfleger oder freiwillige Nothhelfer ausgebildet sind, nach den ihnenbekannten Regeln zu verfahren. Wenn irgend möglich sollen verletzteGlieder beim Tragen durch andere Personen unterstützt werden, als durchdiejenigen, weiche den Kranken direct tragen. In zweckentsprechenderWeise sind Blutungen zu behandeln. Bei allen Blutungen, besonders ausinneren Organen, sind Erschütterungen noch sorgsamer als sonst zu ver-hüten, daher in solchen Fällen besonders gute Wege für die Beförderungauszuwählen. Die Träger haben im Gebirgsschritt zu gehen, d. h. mitdem ungleichnamigen Fusse anzutreten. Wenn nämlich beide mit demgleichnamigen antreten, so wird der Kranke auch bei grösster Vorsichtdoch nach der betreffenden Seite, wo der Tritt erfolgt, hinüber-geneigt, um dann beim nächsten Tritt auf die andere Seite hinüberzu-