Eürsorge auf dem Gebiete des Kranltentransportwesens. 363
drei Kindern in einer Droschke, in welcher eins der Kinder einen Zettelfand und mitnahm. Derselbe stellte sich als ein Aufnahmeschein einesKindes mit Diphtherie in ein Krankenhaus dar. Drei Tage nach jenerFahrt starb das eine und kurze Zeit später ein zweites der Kinder an Diph-therie. Dass jene Fahrt die Ursache der Erkrankung der Kinder gewesen,ist sehr wahrscheinlich, und es mahnen solche Vorkommnisse zur Vor-sicht und zur strengen Befolgung der Verordnungen, welche für denKrankentransport von den Behörden erlassen werden.
Auch die Umgebung des Kranken hat bestimmte Aufgaben beidessen Beförderung zu erfüllen. Es kommt hierfür nur die nähere Um-gebung des Kranken in Betracht, da die entferntere natürlich nicht di-rect eingreifen kann, sondern nur aus dem Grunde zu beachten ist, alssie vor Uebertragung der ansteckenden Kränkelten zu schützen ist.Die Umgebung eines Kranken hat in jeder Weise die Anordnungen desArztes für den Transport zu beachten, sie hat für Bereitstellung vonmitzunehmenden Gerätschaften zu sorgen und dabei, falls eine an-steckende Krankheit beim Patienten vorliegt, sich nicht weiter als erfor-derlich mit demselben zu befassen. Auch die Umgebung des Krankenmuss bei ansteckender Krankheit für Desinfection ihrer Bekleidungsorgen, baden und besonders die Ausführung der erforderlichen vom Arzteangeordneten Wohnungsdesinfection beachten. Das Krankenzimmer sollbis nach derselben geschlossen bleiben, und besonders Kinder nichtin die Nähe des Zimmers kommen und es nicht betreten.
Nach diesen Vorbemerkungen sind die allgemeinen Maassnahmenfür die Ausführung von Krankentransporten in Bezug auf die Persondes Kranken nicht schwer darzulegen, da sie zum grossen Theil sichaus den bisherigen Schilderungen ergeben.
Vor Ausführung eines Krankentransportes ist festzustellen, ob essich um einen Verletzten oder einen mit innerlicher Krankheit behaftetenMenschen handelt, und ob letztere eine ansteckende ist. Bereits obenwurden die innerlichen Krankheiten genannt, welche besondere Aufmerk-samkeit beim Transport beanspruchen. Von diesen soll die Blinddarm-entzündung besonders genannt werden. Die diese verursachenden Dingebrechen nicht selten unterwegs durch die Erschütterungen des Krankenbeim Transport durch, sodass der Patient dann in bedrohlichem Zustandeam Bestimmungsorte anlangt. In gleichem Maasse sind Kranke mit einzelnenVerletzungen gefährdet und in sorgsamer Weise zu behandeln. Man berück-sichtige das Beförderungsmittel, ob nur eine Trage zur Verfügung, obausserdem ein Wagen vorhanden, welcher dieselbe aufnimmt, ob keins voneigentlichen Krankentransportmitteln da ist, oder nur z. B. auf dem Landeoder in einer kleinen Stadt ein Land- oder Leiterwagen sich vorfindet.Ferner ist der zurückzulegende Weg zu beachten, ob derselbe bergig,ob als Wasserstrasse sich darstellt, ob der Kranke über winklige Treppen,durch enge Strassen oder aus einem Bergwerk gebracht werden muss.
In allen diesen Fällen ist, wie wir noch bei der Sonderschilderungsehen werden, das Verfahren für die Wegschaffung ein anderes. Ist gar