Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
359
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Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 359

Transportmittels, welches zur Verfügung steht, in Frage, aber auch dieArt der vorhandenen Wege, der Ort der Erkrankung, die Umgebung undeine grosse Reihe von Verhältnissen, welche für jeden einzelnen Falleiner besonderen Ueberlegung bedürfen. Es besteht ein erheblicher Un-terschied für die Beförderung eines Kranken in einer Stadt und auf demLande, da hier gewöhnlich die Wege und die Transportmittel nicht ge-rade in einem Zustande zu sein pflegen, welcher stets eine schonendeAVegschaflung eines Kranken ermöglichen lässt. In einer Stadt ist dieUmgebung des Kranken von Bedeutung, weil häufig die Zimmer und dieFlure in den Häusern, welche zu passiren sind, eng und winklig sind.In den meisten Fällen kommen Transporte von Kranken aus der Woh-nung in ein Krankenhaus in Frage, ferner aber auch Beförderungen vonPersonen, welche im Betriebe, in ihrem Geschäft oder auf der Strasseerkrankten, von dem betreffenden Orte in ihre Wohnung oder ins Kran-kenhaus. Seltener werden Kranke aus einer Wohnung in eine anderetransportirt. Auch das Vorhandensein und die Zahl der Begleiter beein-ilusst die Art der Ausführung eines Krankentransportes.

Bereits oben wurde darauf hingewiesen, dass Gegenanzeigen gegeneine Beförderung von Kranken unter gewissen Verhältnissen vorkommenkönnen. Man muss aber auch in dieser Hinsicht individualisirend ver-fahren, schematisch lassen sich Regeln für solche Verhältnisse nicht an-geben. Die Gefahren, welche bestimmten Kranken durch Transportedrohen, wurden bereits eingangs dargelegt, und die Arten der Erkran-kungen, bei welchen dies der Fall, geschildert. Bei einer idealen Orga-nisation des Krankentransportwesens wäre allerdings auch zu ermöglichen,dass Kranke aller Art ohne Weiteres ohne Gefahr für ihren Zustandwegzuschaffen wären. Leider wird sich dies nicht immer erreichenlassen. Aber es ist doch anzustreben wenigsteus in den grösserenGemeinwesen, welche über grössere materielle Mittel verfügen, dassein dringend notwendiger Transport nicht aus Mangel an Beförderungs-mitteln oder Träger- oder Wärterpersonal oder sonstiger äusserer Um-stände wegen unterbleiben muss. Einige Beispiele werden die genanntenVerhältnisse beleuchten. In einem Orte, wo genügende Transportmittel,welche an verschiedenen Plätzen aufbewahrt werden können, vorhandensind, wird man leicht solche auch für einen Transport zur Hand habenund einen Kranken im Wagen, oder wo solche fehlen, auf einer Trag-bahre weiter bringen. Sind gerade die AYagen im Augenblicke in Be-nutzung, und der Transport ist unaufschiebbar, z. B. wenn der Patientsich an einem Orte starken Verkehrs befindet, oder eine Operationschnell ausgeführt werden muss Tracheotomie, so wird man sichauch in einer Grossstadt anderer Fortbewegungsmittel und -arten be-dienen, der Droschken und anderer öffentlicher Fuhrwerke falls keineansteckende Erkrankung vorliegt, oder auch hier den Kranken aufeiner Trage an den Ort seiner ferneren Versorgung bringen. Man stellesich vor, dass ein Mensch in einer Stadt an einer Stelle grossenVerkehrs erkrankt ist, und dass lange Zeit vergeht, bis ein Wagen oder