Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
344
Einzelbild herunterladen
 

344 G. Meyer,

Diesen wurde durch ein Decret der Befehl ertheilet, niemand Krancke wesStandts und Würde der auch immer sein möchte, in einem Sessel tragen zu lassen "

Für die Kranken waren besondere Sessel vorgesehen, wie sich ausfolgenden Darlegungen ergiebt:

Mittler Zeit, als dies geschähe, begunte das Uebel zuzunehmen, und die An-zahl der Krancken sich zu vermehren, so, dass den 24. May, dreysig verdächtig Er-kranckte, theils in dem Lazareth ankommen, theils hieher in denen hierzu absonder-lich verfertigten, und um und um gantz bedeckten, und numerirten schwartzenSesselndurch die zum tragen verordnete Siech-Knecht gebracht worden: Mit solchen ankom-menen oder in Sesseln überbrachten Krancken, wurde es also gehalten: Die zu Fussankommende, oder von gesunden Personen (welche man aber dessentwegen gleichin die Contumaz verwiese) dahin geführte Krancke wurden bey dem Einlass dieserClaasur von dem Thorsteher befraget: Ob sie Kranckheit-wegen in das Latzaret he-gehrten? (dann denen Gesunden und Verdächtigen wäre aller Auss- und Eingang,ohne Ausnahme, gäntzlichen verboten) wann die nun sich angemeldete Person einge-lassen zu werden verlangte, müste sie zu mehrerer Versicherung ihrer Aussage ihmedenjenigen Beschau-Zettel vorzeigen, welchen sie von dem, auf dasigen Grund oderOrt, allwo sie wohnhaft wäre, aufgestellten Beschauer (als von welchem sie vorherbeschauet, und ob sie auch in das Latzaret gehörig seye, müsste unterrichtet wordenseyn) erhalten hatte: Bey denen schwachen Personen aber, welche in Sesseln über-bracht wurden, verrichteten solches die mitgekommene Träger oder Siech-Knecht,mit Vorzeigung dergleichen Beschau-Zettels.

Jetzt-gedachter Infections-Sesseln wäre eine ziemliche Anzahl, welche alle zudieser Zeit gantz neu verfertigt wurden: So wohl in der Stadt, als vor deroselben,wurden selbe in besonderen Orten aufbehalten, wohin alsdann diejenige schickenmüsten, welche dergleichen vonnöthen hätten."

Es waren also damals bereits in Wien eigene Krankentransportmittclin Gebrauch, welche an bestimmten Plätzen eingestellt waren, und esist diese Bemerkung die erste, welche ich gefunden, in welcher von be-sonderen Transportmitteln für ansteckende Kranke die Kede ist.

Das jetzt wohl in den meisten Grossstädten bestehende Verbot derBeförderung ansteckender Kranker in Fuhrwerken, welche dem öffent-lichen Verkehr dienen, hat gleichfalls in einer alten Preussischen Ver-fügung eine Vorgängerin. In derselben wird sogar den Fuhrwerkenjede Beförderung von Kranken in ein Krankenhaus verboten. Es ist die

Königliche Declaration über das Piacre-IieglementSub Dato Berlin, den 8. April 1740.

Seine Königliche Majestät in Preussen u. s. w., Unser allergnädigster Herr,haben in Gnaden gut gefunden, dass unterm 16ten Januarii a. c. durch den Druckbekannt gemachte Fiacre-Reglement in verschiedenen Stücken zu erklären, zu ändernund zu schärfen, solchergestalt, dass

1) zu besserer Aufnahme des gantzen Werks, statt der sonst geordneten 6 Gr.vor die erste Stunde, inskünftige vor dieselbe Acht Gr. bezahlet, im übrigen aber esbey den alten Sätzen ohne Unterschied belassen, und ein mehreres, bey der daraufgesetzten Straffe, keineswegs genommen.

2) Dass so wenig Eximirten als Professions-Verwandten, sich ferner unterstehen