Fürsorge auf dem Gebiete des Krankenpflege-Unterrichts. 335
nicht jeder kenntnissreiche Arzt zugleich auch über ein geeignetes Lehr-talent verfügt, und schliesslich weil heutzutage die Gepflogenheit, dassderselbe Arzt längere Zeit hindurch die Familie in allen vorkommendenKrankheitsfällen beräth, nicht mehr so häufig beobachtet wird als invergangener Zeit. Als ein geeigneter Ort für die Abhaltung solcherKrankenpflegecurse sind vornehmlich bekannte, leicht erreichbare öffent-liche Räumlichkeiten (Sitzungssäle in öffentlichen Gebäuden, Hörsäle vonSchulen, TJniversitätsinstituten) zu bezeichnen, möglichst im Interesse desFernhaltens materieller Schwierigkeiten Räume, welche von den Be-hörden im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit der Veranstaltung unent-geltlich überlassen werden. Den Unterricht in den öffentlichen Kranken-anstalten abzuhalten, womit vor Kurzem in Paris ein Versuch gemachtworden ist, dürfte sich weniger empfehlen, weil erstens die meistenHospitäler an der Peripherie der Städte, also nicht so leicht erreichbargelegen sind, sodann aber auch damit gerechnet werden muss, dass esnoch viele Personen giebt, die dann eine gewisse Scheu vor dem Kran-kenhause von der Betheiligung an diesen Oursen abhalten würde. ImUebrigen lässt sich ziemlich Alles, was innerhalb des gebotenen Lehr-rahmens eines solchen Unterrichtscursus liegt, leicht auch ausserhalbeines Krankenhauses in hinreichend anschaulicher Weise vorführen unddurch Abbildungen, Modelle und Aehnliches erläutern; viele Handgriffekönnen ja auch am Gesunden oder am Phantom demonstrirt werden.Man darf nicht vergessen, dass es sich keineswegs darum handelt dieZuhörer (zumeist wohl Zuhörerinnen) zu vollkommenen Krankenpilege-personen auszubilden, sondern der Unterricht muss durchaus einenelementaren Charakter beibehalten. Von Wichtigkeit ist es, den Ton derUnterweisung richtig zu treffen. Vorausgesetzt werden kann bei solchenBelehrungen garnichts; je klarer und einfacher die Darlegung, um so er-folgreicher der Unterricht. Und andererseits soll er gerade Das und nurDas bieten, was sich auf die Krankenpflege in der eigenen Familie be-zieht und der Fürsorge für die kranken Angehörigen dient; es kann so-mit auch durch diesen Unterricht den Berufspflegepersonen, deren Feldnicht eingeengt wird, keine unerwünschte Concurrenz erwachsen. AmSchlüsse eines Unterrichtscursus etwa Prüfung und Zeugnissertheilungvorzunehmen, halten wir für unrichtig; denn der Besitz eines solchen Zeug-nisses erst kann dazu dienen, den Berufspflegepersonen einen „un-lauteren Wettbewerb" zu schaffen oder eine Förderung des Kurpfuscher-thums zu veranlassen. In grösseren Städten, wo die Lehrkräfte zahl-reicher zur Verfügung stehen, wird man gut thun das gesammte Lehr-■pensum, dessen Inhalt sich in 10—12 Stunden ganz gut bewältigenlässt, so zu vertheilen, dass jeder Arzt nur ein Vortragsthema über-nimmt, sodass die Zeit des Einzelnen durch die Veranstaltung also nurin geringem Maasse in Anspruch genommen wird. In kleineren Ortenwird es zweckmässig sein den Gesammtcursus in 2—3 Theile einzu-teilen und dementsprechend nur wenige Lehrkräfte in Anspruch zunehmen. Auf dem platten Lande empfiehlt sich die Abhaltung von